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Maueranlage am ehem. Stasi-Gelände bleibt erhalten

Pressemitteilung vom 12.12.2001

12. Dezember 2001

Maueranlage am ehem. Stasi-Gelände bleibt erhalten

Wachturm, Mauer und Pförtnerhäuschen als Bestandteile des denkmalgeschützten Gesamtkomplexes „Haus der Justiz“ bleiben erhalten. Darüber informierte heute Ida Schillen, Senatorin für Jugend, Kultur, Schule und Sport. „Die Maueranlage ist unverzichtbarer Bestandteil des Denkmalkomplexes und für die Arbeit der Gedenkstätte und des Verständnisses der geschichtlichen Zusammenhängen von großer Bedeutung“, so Senatorin Ida Schillen.

Die Maueranlage entstand in Zusammenhang mit der Erweiterung des Staatssicherheits-Komplexes in den siebziger Jahren, bei der der Grüne Weg überbaut und das Hochhaus in der August-Bebel-Straße 28 (heute von der Universität Rostock genutzt) errichtet wurde. Sie stellte die Begrenzung zur benachbarten Wohnbebauung dar. Die Einfahrt mit dem Pförtnerhäuschen wurde als Nebeneingang und für Anlieferungen genutzt. Da der Grüne Weg Sackgasse geworden war und die Mauer im Hofbereich der Bebauung lag, wurde sie in der Öffentlichkeit kaum wahrgenommen. Identifiziert wurde die Dienststelle der Staatssicherheit durch den Haupteingang in der August-Bebel-Straße. Das Gefühl der Bedrohung ging vom damals kaum sichtbaren, aber bekannten Zellentrakt aus. Die Maueranlage steht für die Abschottung der Staatssicherheit gegenüber der Bevölkerung und läßt das System des „Staates im Staate“ anschaulich werden.

Eigentümerin der Maueranlage ist die Hansestadt Rostock. Probleme waren aufgetreten, weil aus erschließungstechnischen Gründen ein Abriß der Maueranlage in Erwägung gezogen wurde. Nach einem Gespräch mit Christoph Kleemann, Leiter der Außenstelle Rostock der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes, bekräftigte Senatorin Ida Schillen ihre Haltung, dass die Maueranlage aus historischen und kulturellen Gründen zu erhalten sei.  i