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Na­vi­ga­ti­on

Mi­gran­ten­rats­wahl ist gut vor­be­rei­tet

Pres­se­mit­tei­lung vom 27.05.2015

Die Wahl des Mi­gran­ten­ra­tes der Han­se­stadt Ros­tock, die am Sonn­tag, dem 7. Ju­ni 2015 statt­fin­det, ist gut vor­be­rei­tet. Et­wa 7.300 in Ros­tock le­ben­de aus­län­di­sche Ein­woh­ne­rin­nen und Ein­woh­ner, Ein­ge­bür­ger­te so­wie Spät­aus­sied­le­rin­nen und Spät­aus­sied­ler, kön­nen ih­re Stim­me in drei Wahl­lo­ka­len ab­ge­ben, dar­un­ter ca. 2100 EU-Bür­ge­rin­nen und Bür­ger. Brief­wahl ist bei die­ser Wahl nicht vor­ge­se­hen, so dass am Wahl­tag ein re­ges Trei­ben in den Wahl­räu­men herr­schen wird. Au­ßer­dem geht es dort ver­mut­lich sehr bunt zu, denn nach dem Wäh­ler­ver­zeich­nis sind über 130 Staats­an­ge­hö­rig­kei­ten ge­führt. Die meis­ten Wäh­le­rin­nen und Wäh­ler ha­ben die rus­si­sche, ukrai­ni­sche, viet­na­me­si­sche oder pol­ni­sche Staats­bür­ger­schaft. An­de­re kom­men bei­spiels­wei­se aus Ös­ter­reich, Ka­na­da, Neu­see­land, Ame­ri­ka, Pe­ru, dem Sul­ta­nat Oman, dem Kö­nig­reich Sau­di-Ara­bi­en, von den Phil­ip­pi­nen, aus Ja­pan oder Aus­tra­li­en und be­sit­zen die Staats­an­ge­hö­rig­keit ih­res Her­kunfts­lan­des.

Die Wahl­hand­lung be­ginnt um 10 Uhr und en­det um 17 Uhr. Zur Wahl in dem laut Wahl­be­nach­rich­ti­gungs­brief ver­merk­ten Wahl­raum soll­te dem Wahl­vor­stand die Wahl­be­nach­rich­ti­gung vor­ge­legt wer­den, was das Auf­fin­den der wahl­be­rech­tig­ten Per­so­nen im Wäh­ler­ver­zeich­nis we­sent­lich er­leich­tert. Auf Ver­lan­gen des Wahl­vor­stan­des müs­sen sich die Wahl­be­rech­tig­ten mit­tels Per­so­nal- oder Iden­ti­täts­aus­weis bzw. Rei­se­pass aus­wei­sen. Hat je­mand zwi­schen­zeit­lich die Schreib­wei­se von Vor- oder Nach­na­men än­dern las­sen, dann soll­ten ent­spre­chen­de Do­ku­men­te eben­so zur Hand sein. Nach Prü­fung des Ein­trags im Wäh­ler­ver­zeich­nis er­folgt die Aus­hän­di­gung des Stimm­zet­tels.

Je­de wahl­be­rech­tig­te Per­son hat drei Stim­men, die ei­ner Kan­di­da­tin oder ei­nem Kan­di­da­ten ei­ner Lis­te ge­ge­ben wer­den kön­nen. Die drei Stim­men kön­nen aber auch auf ver­schie­de­ne Be­wer­be­rin­nen oder Be­wer­ber auf ei­ner oder meh­re­ren Lis­ten ver­teilt wer­den. Die Stimm­ab­ga­be er­folgt in ei­ner Wahl­ka­bi­ne durch An­kreu­zen auf dem Stimm­zet­tel. Der Wil­le der Wäh­le­rin oder des Wäh­lers muss bei der Aus­zäh­lung zwei­fels­frei er­kenn­bar sein. Ist dies nicht der Fall, dann han­delt es sich um un­gül­ti­ge Stim­men.

Es kann bei der Stimm­ab­ga­be auf ei­ne Stim­me oder auf zwei Stim­men ver­zich­tet wer­den, ge­zählt wird in dem Fall die tat­säch­lich ab­ge­ge­be­ne Stim­me. Wer mehr als drei Stim­men ab­gibt, des­sen Stim­men sind un­gül­tig. Nach der Stimm­ab­ga­be wird der Stimm­zet­tel in der Wahl­ka­bi­ne so ge­fal­tet, dass die Kenn­zeich­nung für an­de­re nicht sicht­bar ist. Da­nach steckt die Wäh­le­rin oder der Wäh­ler sei­nen Stimm­zet­tel in die Wahl­ur­ne.

In den drei Wahl­vor­stän­den sind 25 Wahl­hel­fe­rin­nen und Wahl­hel­fer tä­tig, haupt­säch­lich wahl­be­rech­tig­te Per­so­nen, un­ter­stützt durch Be­schäf­tig­te der Stadt­ver­wal­tung – so schreibt es auch die Wahl­ord­nung für die Mi­gran­ten­rats­wahl vor. Je­der Wahl­vor­stand be­steht aus ei­ner Wahl­vor­ste­he­rin oder ei­nem Wahl­vor­ste­her, de­ren Stell­ver­tre­tung, der Schrift­füh­rung so­wie wei­te­ren fünf bis sie­ben Mit­glie­dern. Et­wa 2.500 Wahl­be­rech­tig­te bil­den ei­nen Wahl­be­zirk.

Am Abend des Wahl­ta­ges ver­kün­det der Wahl­lei­ter die vor­läu­fi­gen Wahl­er­geb­nis­se, da­nach steigt die Wahl­par­ty.

Das amt­li­che End­ergeb­nis der Wahl des Zwei­ten Mi­gran­ten­ra­tes der Han­se­stadt Ros­tock stellt der Wahl­aus­schuss in sei­ner öf­fent­li­chen Sit­zung am 9. Ju­ni 2015 um 15 Uhr im Wal­de­mar­hof fest.