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Migrantenratswahl ist gut vorbereitet

Pressemitteilung vom 27.05.2015

Die Wahl des Migrantenrates der Hansestadt Rostock, die am Sonntag, dem 7. Juni 2015 stattfindet, ist gut vorbereitet. Etwa 7.300 in Rostock lebende ausländische Einwohnerinnen und Einwohner, Eingebürgerte sowie Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler, können ihre Stimme in drei Wahllokalen abgeben, darunter ca. 2100 EU-Bürgerinnen und Bürger. Briefwahl ist bei dieser Wahl nicht vorgesehen, so dass am Wahltag ein reges Treiben in den Wahlräumen herrschen wird. Außerdem geht es dort vermutlich sehr bunt zu, denn nach dem Wählerverzeichnis sind über 130 Staatsangehörigkeiten geführt. Die meisten Wählerinnen und Wähler haben die russische, ukrainische, vietnamesische oder polnische Staatsbürgerschaft. Andere kommen beispielsweise aus Österreich, Kanada, Neuseeland, Amerika, Peru, dem Sultanat Oman, dem Königreich Saudi-Arabien, von den Philippinen, aus Japan oder Australien und besitzen die Staatsangehörigkeit ihres Herkunftslandes.

Die Wahlhandlung beginnt um 10 Uhr und endet um 17 Uhr. Zur Wahl in dem laut Wahlbenachrichtigungsbrief vermerkten Wahlraum sollte dem Wahlvorstand die Wahlbenachrichtigung vorgelegt werden, was das Auffinden der wahlberechtigten Personen im Wählerverzeichnis wesentlich erleichtert. Auf Verlangen des Wahlvorstandes müssen sich die Wahlberechtigten mittels Personal- oder Identitätsausweis bzw. Reisepass ausweisen. Hat jemand zwischenzeitlich die Schreibweise von Vor- oder Nachnamen ändern lassen, dann sollten entsprechende Dokumente ebenso zur Hand sein. Nach Prüfung des Eintrags im Wählerverzeichnis erfolgt die Aushändigung des Stimmzettels.

Jede wahlberechtigte Person hat drei Stimmen, die einer Kandidatin oder einem Kandidaten einer Liste gegeben werden können. Die drei Stimmen können aber auch auf verschiedene Bewerberinnen oder Bewerber auf einer oder mehreren Listen verteilt werden. Die Stimmabgabe erfolgt in einer Wahlkabine durch Ankreuzen auf dem Stimmzettel. Der Wille der Wählerin oder des Wählers muss bei der Auszählung zweifelsfrei erkennbar sein. Ist dies nicht der Fall, dann handelt es sich um ungültige Stimmen.

Es kann bei der Stimmabgabe auf eine Stimme oder auf zwei Stimmen verzichtet werden, gezählt wird in dem Fall die tatsächlich abgegebene Stimme. Wer mehr als drei Stimmen abgibt, dessen Stimmen sind ungültig. Nach der Stimmabgabe wird der Stimmzettel in der Wahlkabine so gefaltet, dass die Kennzeichnung für andere nicht sichtbar ist. Danach steckt die Wählerin oder der Wähler seinen Stimmzettel in die Wahlurne.

In den drei Wahlvorständen sind 25 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer tätig, hauptsächlich wahlberechtigte Personen, unterstützt durch Beschäftigte der Stadtverwaltung – so schreibt es auch die Wahlordnung für die Migrantenratswahl vor. Jeder Wahlvorstand besteht aus einer Wahlvorsteherin oder einem Wahlvorsteher, deren Stellvertretung, der Schriftführung sowie weiteren fünf bis sieben Mitgliedern. Etwa 2.500 Wahlberechtigte bilden einen Wahlbezirk.

Am Abend des Wahltages verkündet der Wahlleiter die vorläufigen Wahlergebnisse, danach steigt die Wahlparty.

Das amtliche Endergebnis der Wahl des Zweiten Migrantenrates der Hansestadt Rostock stellt der Wahlausschuss in seiner öffentlichen Sitzung am 9. Juni 2015 um 15 Uhr im Waldemarhof fest.