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Möwen füttern in Warnemünde verboten

Pressemitteilung vom 29.07.2009

Im Rostocker Seebad Warnemünde ist ab morgen das Füttern von Möwen verboten. Das regelt eine von Oberbürgermeister Roland Methling erlassene Stadtverordnung auf der Grundlage des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern. Dieses Verbot umfasst auch das Auslegen von Futter- und Lebensmitteln, die erfahrensgemäß von Möwen aufgenommen werden. Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken sowie Nutzungsberechtigte haben darüber hinaus nach vorheriger Ankündigung Maßnahmen der Stadt und deren Beauftragten zur Verhinderung der Bruttätigkeit der Möwen zu dulden. Verstöße gegen das Fütterungsverbot sind Ordnungswidrigkeiten und können mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

Das Fütterungsverbot für Möwen soll das weitere ungehinderte Anwachsen der Möwenpopulation in Warnemünde behindern. Damit begegnet die Stadtverwaltung den sich häufenden Beschwerden von Einwohnerinnen, Einwohnern und Gästen über diese Vögel. Die Stadtverwaltung folgt mit dieser Verordnung einem Vorschlag betroffener Einwohnerinnen und Einwohner, die auf positive Erfahrungen mit entsprechenden Verboten in anderen Seebädern verwiesen.

Der vollständige Wortlaut der Stadtverordnung ist der heutigen Ausgabe des STÄDTISCHEN ANZEIGERs zu entnehmen.