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Neue Bundesregelung für Rasenmäher, Laubbläser & Co

Pressemitteilung vom 18.07.2003

Immer wieder gibt es beim Amt für Umweltschutz Anfragen nach Zeiten für das Rasenmähen, nach einer Stadtordnung oder Regelungen zur Mittagsruhe. Bis zum letzten Jahr galt in Deutschland die Rasenmäherlärmschutz-Verordnung. Hier wurde das Rasenmähen auf werktags von 7 bis 19 Uhr begrenzt. Der Samstag gilt immer noch als Werktag. Seit September 2002 gilt deutschlandweit eine neue Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz, die sogenannte Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung. Diese regelt nicht nur den Betrieb von Rasenmähern, sondern gleich von 57 zur Verwendung im Freien vorgesehenen Maschinen und Geräte - von der Kettensäge über den Betonmischer, die Heckenschere, den Vertikutierer bis zum Mobilkran.

Im Kern schränkt die Verordnung den Betrieb der Maschinen und Geräten auf die Zeit von 7 bis 20 Uhr werktags ein. Rasenmähen kann man nun also eine Stunde länger als noch vor einem Jahr. Weiter eingeschränkt wird der Betrieb von besonders lauten Grünpflegegeräten wie Freischneider, verbrennungsmotorbetriebene Grastrimmer und -kantenschneider sowie Laubbläser und -sammler. Diese dürfen nur von 9 bis 13 und 15 bis 17 Uhr werktags benutzt werden. Diese Einschränkung gilt allerdings nur in Wohngebieten und anderen besonders schutzbedürftigen Gebieten.

Interessenten können sich die Verordnung auf der Internetseite des Bundesumweltministeriums herunterladen unter www.bmu.de/files/maslaeschver.pdf.

Eine Stadtordnung gibt es in Rostock nicht mehr und insofern auch keine besonderen Regelungen z.B. zum Schutz der Mittagsruhe. Für das Kurgebiet in Warnemünde gilt allerdings eine Lärmbekämpfungsverordnung. Hier gibt es u.a. auch Einschränkungen zur Lärmerzeugung während der Mittags- und Abendruhe und weitergehende Regelungen zum Baulärm. In Hausordnungen und Kleingartenordnungen können besondere Regelungen getroffen werden, dies ist jedoch Privatrecht.

Das Rasenmähen ist also werktags in Rostock auch während der Mittagsruhe statthaft und wäre kein Anlass für behördliches Einschreiten. Hier hilft nur das freundliche Gespräch mit dem Nachbarn, welches leider immer weniger zur Konfliktlösung eingesetzt wird. Bei weiteren Fragen kann man sich an das Amt für Umweltschutz unter Telefon 0381 381-7330 wenden.