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Neue Entgeltordnung für das Volkstheater

Pressemitteilung vom 08.06.2006

Die von der Bürgerschaft beschlossene neue Entgeltordnung für das Volkstheater Rostock tritt mit Beginn der Spielzeit 2006

Die von der Bürgerschaft beschlossene neue Entgeltordnung für das Volkstheater Rostock tritt mit Beginn der Spielzeit 2006/2007 in Kraft. Nach vier Spielzeiten ohne Erhöhung der Preise war die Anpassung an die allgemeinen Preissteigerungen unumgänglich. Ebenfalls wurde im Haushaltssicherungskonzept der Hansestadt Rostock die Anpassung der Entgeltordnung gefordert.
Die Preise steigen je nach Genre, Preisgruppe, Spielstätte und Wochentag um ein bis drei Euro.

Öffentliche Bekanntmachung
Entgeltordnung des Volkstheaters Rostock

§ 1    Entgelte

(1) Alle Preise verstehen sich inklusive Garderobengebühr und Programminformation. Die Eintrittskarte gilt als Fahrschein für den ÖPNV.

- alle Preise in EUR -

Großes Haus Premieren Preisgruppe  I II III Tagespreis 32 26 21 ermäßigt   26 21 17 ABO   23 19 15 ABO ermäßigt 20 16 13

  Vorstellungen Fr./Sa. u. Feiertag    Preisgruppe  I II III Tagespreis 27 22 18 ermäßigt   22 18 14 ABO   19 16 13 ABO ermäßigt 17 14 11

  Vorstellungen So. - Do   Preisgruppe  I II III Tagespreis 23 19 15 ermäßigt   19 15 12 ABO   16 14 11 ABO ermäßigt 14 12 9

    Philharmonische Konzerte (Großes Haus und Nikolaikirche)    Preisgruppe  I II III Tagespreis 32 26 21 ermäßigt   26 21 17 ABO   23 19 15 ABO ermäßigt 20 16 13

  Kammerkonzerte/Kammerorchester-konzerte/Classic light Tagespreis 16 ermäßigt   13 ABO   12 ABO ermäßigt 10

Theater im Stadthafen, Kleine Komödie und Ateliertheater

                Philharmonische Konzerte (Großes Haus und Nikolaikirche)    Premieren  Vorstellungen
Fr./Sa./Feiertag  Vorstellungen
So. - Do Freitagnacht-Foyer Tagespreis 18 15 12 4 ermäßigt   15 12 10 - ABO   13 11 9 - ABO ermäßigt 11 9 8 -

Kinder- und Puppentheatervorstellungen oder Weihnachtsmärchen

Erwachsene    8
Kinder        4
Kindergruppe    2

Der Kindergruppenpreis gilt nur für Kinder unter 15 Jahren.

Weihnachtsmärchen

Tagespreis    10
ermäßigt        5
Kindergruppe    5

(2) Reservierte Karten sind in allen Spielstätten 30 Minuten vor Vorstellungsbeginn abzuholen.

(3) Ab 15 Minuten vor Vorstellungsbeginn werden bei ausverkauften Vorstellungen Ersatzkarten zum Tagespreis (ohne Ermäßigung) der am niedrigsten angebotenen Preisgruppe der jeweiligen Veranstaltung ohne festen Platz und Platzanspruch ausgegeben.

§ 2    Ermäßigungen

(1) Es gelten folgende Ermäßigungen:

a) Berechtigt für den ermäßigten Tages- und Abo-Preis sind:
-    Schwerbehinderte ab 50 % Grad der Behinderung
-    die im amtlichen Ausweis (mit einem ausgewiesenen Merkzeichen B) als erforderlich bestätigten Begleitpersonen für Schwerbehinderte erhalten 100 % Ermäßigung,
-    Rentnerinnen und Rentner,
-    Schülerinnen und Schüler,
-    Studentinnen und Studenten bis zum vollendeten 26. Lebensjahr,
-    Inhaberinnen und Inhaber des Kurpasses, der RostockCard und der NDR-Kulturkarte
-    Auszubildende bis zum vollendeten 26. Lebensjahr,
-    Arbeitslose,
-    Grundwehrdienst- und Wehrersatzdienstleistende.

b) Inhaberinnen und Inhaber des Warnowpasses haben die Möglichkeit, gegen Vorlage des Warnowpasses pro Vorstellung eine Karte zu erwerben. Der Preis der Karte beträgt 2 EUR. Im Großen Haus ist die Ausgabe auf die Preisgruppe III beschränkt. Diese Regelung gilt nicht für Gastspiele, Sonderveranstaltungen, Premieren und Philharmonische Konzerte am Samstag und Sonntag.

c) Gruppenermäßigungen erhalten Kinder, Schülerinnen und Schüler, Studentinnen und Studenten und Auszubildende. Bei einer Mindestzahl von 10 Personen wird ein Entgelt von 4 EUR pro Besucherin oder Besucher in allen Preisgruppen erhoben. Die Gruppenermäßigung gilt auch für Begleitpersonen entsprechend gesetzlichen Vorschriften (Erzieherinnen und Erzieher, Lehrerinnen und Lehrer und Eltern). Die Gruppenermäßi- gung gilt nicht für Sonderveranstaltungen, Gastspiele, Premieren und Philharmonische Konzerte am Samstag und Sonntag.

d) Die Theater Card wird ab Beginn der Spielzeit 2006/2007 in zwei Kategorien ausgegeben:

TheaterCard silber    (Preis 30 EUR, ermäßigt 20 EUR)
TheaterCard gold    (Preis 50 EUR)
Die TheaterCard gilt für jeweils ein Jahr ab Kaufdatum und berechtigt zum Erwerb von Theaterkarten zu Abo-Preisen.
Die TheaterCard silber gilt nicht für Sonderveranstaltungen, Gastspiele, Premieren und Philharmonische Konzerte am Samstag und Sonntag.
Die TheaterCard gold gilt für alle Vorstellungen außer Sonderveranstaltungen und Gastspiele.

e) Am Theatertag gehen 2 Personen zum Preis für eine in die Vorstellungen.

f) Das Sponti-Anrecht gilt für Kinder, Schülerinnen und Schüler, Studentinnen und Studenten ohne Sonderveranstaltungen, Gastspiele, Premieren und Philharmonische Konzerte am Samstag und Sonntag. Der Preis dieses Anrechts beträgt 40 EUR für 10 Vorstellungen.

g) Das Vario-Anrecht kostet bei
10 Scheinen     75 % vom Tagespreis
20 Scheinen    70 % vom Tagespreis
30 Scheinen     65 % vom Tagespreis
40 Scheinen    60 % vom Tagespreis
50 Scheinen    55 % vom Tagespreis.

h) Das Montagskonzert-Jugendanrecht (für Schülerinnen und Schüler, Studentinnen und Studenten, Azubis) wird nur in einer limitierten Stückzahl von 20 Anrechten in Preis- gruppe III ausgegeben. Der Preis beträgt 30 EUR für 5 Konzerte von September bis Januar oder von Februar bis Juni.

(2) Die Generalintendantin oder der Generalintendant oder die Verwaltungsdirektorin oder der Verwaltungsdirektor werden ermächtigt,
a) bei Abnahme einer geschlossenen Vorstellung oder eines Kartenkontingentes von mehr als einem Drittel des Platzangebotes der jeweiligen Spielstätte Preisnachlässe bis zu den ermäßigten Preisen zu gewähren;
b) bei Ausfall der EDV-Anlage den Kartenverkauf zu Kartenpreisen nach Ersatzkarten festzusetzen;
c) bei Sonderveranstaltungen, Gastspielen und Vorstellungen mit besonders hohem oder besonders geringem Aufwand, besonderen Spielstätten u. ä. die Eintrittspreise entsprechend der Aufwendungen festzusetzen.

§ 3    Abonnement

Für Abonnentinnen und Abonnenten gelten folgende Bedingungen:
-    Das Abonnement gilt für eine Spielzeit. Es verlängert sich automatisch um eine Spielzeit, wenn es nicht jeweils bis zum 31. Mai der laufenden Spielzeit gekündigt wird. Der Termin gilt auch für einen eventuellen Abo- bzw. Platztausch.
-    Der Abonnementausweis gilt als Eintrittskarte.
-    Das Abonnement ist übertragbar.
-    Die Zahlung des Abonnements kann als Gesamtsumme oder bei Erteilung einer Einzugsermächtigung in zwei Raten erfolgen. Die erste Rate vor der ersten Vorstellung, die zweite Rate bis 31. Januar der laufenden Spielzeit. Zahlungsverzug kann die Sper- rung des Abonnements zur Folge haben, ohne dass die vertragsgemäße Zahlungspflicht erlischt. Bei Abonnementabschluss während der Spielzeit erfolgt die Zahlung anteil- mäßig. Die Zahlung kann auf folgende Weise erfolgen: Barzahlung oder EC-cash in der Doberaner Straße an der Vorverkaufskasse,
    Überweisung unter Angabe der Abonnementnummer, Bankeinzug durch das Theater (Einzugsermächtigungsformulare zu erhalten im Abonnementbüro bzw. werden zugeschickt).
-    Bei Verhinderung am Abonnements-Tag kann die Vorstellung getauscht werden, jedoch nur für das gleiche Werk, in der gleichen Preisgruppe (Zuzahlung möglich, ohne Anspruch auf den Stammplatz). Abonnement-Tauschscheine sind an der Vorverkaufs- kasse bis spätestens zwei Tage vor der Abonnements-Vorstellung zu erhalten. Die Tauschgebühr beträgt 1 EUR pro Platz. Tauschscheine gelten nur für die laufende Spielzeit. Bei verspätetem Tausch oder versäumtem Besuch gibt es keinen Anspruch auf eine Ersatzleistung. Bei Tausch per Post ist der Abonnementausweis, die Tauschgebühr und ein frankierter Rückumschlag beizufügen. Telefonisch wird kein Tausch vorgenommen.
-    Änderungen des Programms und der Aufführungstermine seitens des Theaters bleiben vorbehalten.
-    Bei Wohnungswechsel ist das Abonnement-Büro umgehend zu benachrichtigen.

§ 4    Hörgeräte

Für das Ausleihen von Hörgeräten wird ein Pfand einbehalten, das bei Rückgabe zurückgegeben wird.

§ 5    Kostümverleih

Das Volkstheater vermietet grundsätzlich keine Kostüme.

§ 6    Sonderkarten

Die Vergabe von Sonderkarten wird durch die Ordnung über die Ausgabe von Sonderkarten am Volkstheater Rostock geregelt.

§ 7    Schlussbestimmungen

(1) Diese Entgeltordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Die durch diese Entgeltordnung festgesetzten Preise, Mieten usw. gelten ab dem 1. August 2006.

(2) Gleichzeitig tritt die Entgeltordnung des Volkstheaters Rostock vom 30. April 2002 (veröffentlicht im Amts- und Mitteilungsblatt der Hansestadt Rostock Nr. 10 am 15. Mai 2002), zuletzt geändert durch die Erste Änderung der Entgeltordnung des Volkstheaters Rostock vom 25. Oktober 2005 (veröffentlicht im Amts- und Mitteilungsblatt der Hansestadt Rostock Nr. 22 am 9. November 2005), außer Kraft.

Rostock, 29. Mai 2006                    

Roland Methling
Oberbürgermeister