Neue Fahrzeugdokumente ab 1. Oktober
Pressemitteilung vom
Die Einführung der harmonisierten Fahrzeugdokumente basiert auf der EU-Richtlinie 1999/37/EG, geändert durch die Richtlinie 2003/127/EG.
Die nationalen rechtlichen Voraussetzungen hierfür wurden durch die entsprechenden Rechtsänderungen (z.B. Straßenverkehrs-Zulassungs-Verordnung (StVZO), Fahrzeugregisterverordnung (FRV)) am 29. September 2004 im Bundesgesetzblatt verkündet (38. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 24.09.2004, BGBl. 2004 Teil Nr. 51, Seite 2374 ff., geändert durch die 39. Verordnung, BGBl. Teil I Nr. 68 vom 17.12.2004, S. 3363 f).
Im Zuge der EU-Harmonisierung der Fahrzeugdokumente werden zum Stichtag 1. Oktober 2005 nun endgültig die neuen Dokumente eingeführt.
Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein erhalten ab diesem Datum ein neues Gesicht und eine neue Bezeichnung, und zwar
- Zulassungsbescheinigung Teil I (ersetzt den Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (ersetzt den Fahrzeugbrief).
Für bereits zugelassene Fahrzeuge ändert sich zunächst nichts.
Alte Fahrzeugdokumente behalten solange ihre Gültigkeit, bis die Ausstellung neuer Dokumente erforderlich werden.
Wechselt aber ein Fahrzeug ab dem 1. Oktober 2005 den Halter, muss die neue Zulassungsbescheinigung Teil I und zugleich auch Teil II ausgestellt werden.
Die Fahrzeugdokumente bilden eine Einheit, das heißt, ein nebeneinander von einer Zulassungsbescheinigung "neu" mit einem Zulassungsdokument "alt" wird es nicht geben.
Damit ist die Rechtssicherheit im In- und Ausland sichergestellt.
Eine Ausnahme bildet die Adressenänderung im Fahrzeugschein (alt). (Umzug innerhalb der Hansestadt Rostock)
Hier hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, mit einem Adressaufkleber die Adresse auf dem alten Fahrzeugschein zu ändern.
Wir möchten die Fahrzeughalter bitten, wegen der zu erwartenden längeren Wartezeiten die Adressenänderung in den Ortsämtern verstärkt zu nutzen.
Diese Dienstleistung wird schon seit über einem Jahr in der Hansestadt Rostock angeboten.
Der Fahrzeughalter bzw. -besitzer trägt die Kosten für den Austausch der Dokumente.
Sie werden zusammen mit den Zulassungsgebühren erhoben.
Die Gebühr für die Zulassungsbescheinigung Teil I erhöht sich um 0,70 EUR.
Der Umtausch eines Fahrzeugbriefes in die Zulassungsbescheinigung Teil II beträgt 3,60 EUR.
Die Gebühr fällt auch dann an, wenn der alte Fahrzeugbrief noch nicht vollgeschrieben und als Folge der Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I auszutauschen ist.
Wir bitten um Verständnis für die ab dem 1. Oktober 2005 längeren Wartezeiten, die durch die Einführung der neuen Fahrzeugdokumente entstehen.
Engster
Leiter des Stadtamtes