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Neue Fernwärmesatzung für die Hansestadt Rostock

Pressemitteilung vom 05.04.2017

Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock hat heute mit großer Mehrheit eine neue Fernwärmesatzung beschlossen. Nach 1992 und 2007 wurde damit eine dritte weiter entwickelte und für Deutschland wegweisende Satzung für den Wärmesektor bestätigt. Rostock setzt damit eine über 25 Jahre konstante und nachhaltige Wärmepolitik fort.

Mit der neuen Satzung wird sichergestellt, dass die Fernwärme als wesentliche Säule der Energiewende, der Luftreinhaltung und gewinnbringender Bestandteil der stadteigenen Holding ausgebaut und schrittweise mit regenerativer und alternativer Primärenergie beschickt werden kann. Seit 1992 wurde das Netz fast verdoppelt. Zurzeit werden fast 70 % der Wohnungen versorgt und 45 % des gesamten Wärmebedarfs über Fernwärme gedeckt.

Die Rostocker Fernwärme stammt aus gekoppelter Strom/Wärme-Produktion und ist gesetzlich zertifiziert den regenerativen Energien gleichgestellt. Ein Fernwärmenetz kann nur bei hoher Abnahmedichte nach dem Solidarprinzip funktionieren.

Der zuständige Senator Holger Matthäus schaut voraus: „Unser energetisches Vorbild ist Kopenhagen mit nahezu 100 % Fernwärmeversorgung, befeuert durch einen Mix aus Erd-, Klär- und Biogas, Abfall, Holz aber auch noch fossilen Energieträgern. Unser Masterplan Klimaschutz zeigt die gleiche Zielrichtung."

Die neue Satzung weitet das Vorranggebiet zur Fernwärmenutzung erheblich aus, minimiert Schadstoff emittierende Einzelanlagen und ermöglicht besonders innovative Ausnahmen, deren wesentliches Kriterium geringere Kohlendioxidemission sein müssen.