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Neue Lärmschutz-Regelung für Rasenmäher

Pressemitteilung vom 30.06.2003

Rasenmäher, elektrische Heckenscheren, tragbare Motorkettensägen, Häcksler und Rasentrimmer dürfen ab sofort nicht mehr zwischen 20 und 7 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen betrieben werden. Dies sieht eine Maschinen- und Gerätelärmschutzverordnung vor, die die bis dahin geltende Rasenmäherverordnung ersetzt, teilt das Umweltamt mit.

Die neue Verordnung entspricht europäischen Richtlinien und schränkt den Gebrauch von Maschinen und Geräten unter anderem in Wohn- und Ferienhausgebieten ein. So dürfen nur noch Maschinen und Geräte in Betrieb genommen werden, wenn die CE-Kennzeichnung vorhanden und der Schallpegel angegeben ist. Grastrimmer, Graskantenschneider, Freischneider, Laubbläser und Laubsammler dürfen nur werktags von 9 bis 13 Uhr und 15 Uhr bis 17 Uhr betrieben werden. Ein Verstoß gegen die Verordnung kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. In Kleingartenanlagen sind zusätzlich die Gartenordnungen, im Kurgebiet Warnemünde die Lärmbekämpfungsverordnung zu beachten. Ausnahmen von diesen Einschränkungen kann das Umweltamt genehmigen.

Vollständige Dokumentationen der Maschinen- und Gerätelärmschutzverordnung können Interessenten in den Ortsämtern einsehen. Weitere Auskünfte erteilt das Amt für Umweltschutz, Hans- Fallada-Straße 1, Telefon 381-7330.