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Neue Parkgebührenordnung wird veröffentlicht

Pressemitteilung vom 25.01.2000



Eine neue Parkgebührenordnung tritt morgen (26.1.2000) in Kraft, die im „Städtischen Anzeiger“ Nummer 2 veröffentlicht wird. Damit verändern sich in keinem Fall die derzeit gültigen Rostocker Parkgebühren, teilt das Rostocker Tiefbauamt mit. Stattdessen wird das gesamte Rostocker Stadtgebiet in die Parkbereiche A und B eingeteilt, für die unterschiedlich hohe Gebühren zu entrichten sind. Die neue Verordnung überholt das vor vier Jahren beschlossene Papier, in dem alle bewirtschafteten Straßen, Straßenabschnitte und Plätze einzeln aufgeführt waren.

Nach der jetzt gültigen Gebührenordnung kostet das Parken in zentraler Lage im Stadtzentrum und im Warnemünder Ortskern wie bisher zwei Mark pro Stunde. Für das restliche Stadtgebiet beträgt der Obolus maximal eine Mark pro Stunde. Die genauen Grenzen der Parkbereiche sind aus der Gebührenordnung ersichtlich.

Die neue Rostocker Parkgebührenordnung geht zurück auf den Beschluß des Gesamtverkehrskonzeptes durch die Rostocker Bürgeschaft mit der Festlegung, die Parkplätze in der Innenstadt gebührenpflichtig zu bewirtschaften. Sie stützt sich auf eine entsprechende Verordnung des Landes von 1992.