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Neue Stadtverordnung zur Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht von Katzen

Pressemitteilung vom 28.09.2016

Alle Katzen aus privaten Haltungen, die älter als fünf Monate sind und denen es ermöglicht wird, sich außerhalb der Wohnung zu bewegen (so genannte Freigängerkatzen), sind künftig durch einen Tierarzt kastrieren und durch einen Transponder kennzeichnen zu lassen. Eine entsprechende Stadtverordnung gilt ab dem 29. September 2016 mit Veröffentlichung im Städtischen Anzeiger. Nachdem die Katzen gekennzeichnet wurden, sind die Tiere in einer geeigneten Datenbank, wie z.B. beim Deutschen Haustierregister des Deutschen Tierschutzbundes e.V. oder beim TASSO-Haustierzentralregister, zu registrieren. Wer frei lebenden Katzen (so genannte Streunerkatzen) regelmäßig Futter zur Verfügung stellt, hat diese ebenfalls kastrieren, kennzeichnen und registrieren zu lassen. Ausnahmen können auf Antrag zugelassen werden und betreffen vor allem Zuchtkatzen.

„In der Hansestadt Rostock leben derzeit schätzungsweise 3.500 Katzen auf der Straße", informiert Senator Dr. Chris Müller. Da diese Zahl ständig durch ausgesetzte oder weggelaufene Katzen wächst, kann nur durch ein Kastrationsgebot das weitere Anwachsen der Population verhindert werden. „Die Verordnung dient auch dem Schutz der Tiere, denn Streunerkatzen sind oft krank und müssen hungern", erläutert Senator Dr. Chris Müller. Die Hansestadt Rostock gewährt daher einen Zuschuss für die Kastration von Streunerkatzen. Weitere Informationen sind beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt erhältlich.