Home
Navigation

Neuer Feuerwehrbedarfsplan definiert Brandschutz-Standards

Pressemitteilung vom 21.09.2016

Der in den vergangenen Monaten auf Basis des Gutachtens der Fa. LUELF & RINKE Sicherheitsberatung GmbH erarbeitete neue Feuerwehrbedarfsplan definiert künftig die Standards für den Brandschutz in Rostock. „Ein wesentliches Ergebnis wird die Angleichung der so genannten Schutzziele nahezu überall in Rostock sein. Die Qualitätsstandards der Arbeitsgemeinschaft der Berufsfeuerwehren für Städte mit einer Berufsfeuerwehr sollen nun für gut 95 % der Bevölkerung der Hansestadt gelten“, informiert Senator Dr. Chris Müller. Künftig sollen im Brandalarmfall zehn Feuerwehrleute innerhalb von acht Minuten am Einsatzort eintreffen, 13 Minuten nach Alarmierung sollen es dann 16 Feuerwehrleute sein. „Wir erreichen dies durch ein neues Ausrücke-Management, aber auch durch aufeinander abgestimmte Feuerwachen“, erläutert Johann Edelmann, Leiter des Brandschutz- und Rettungsamtes der Hansestadt. „Eine neue Feuer- und Rettungswache III am östlichen Rand von Dierkow und Toitenwinkel könnte nicht nur den Brandschutz in den östlichen Stadtteilen Rostocks besser gewährleisten. Die Feuerwehrleute wären auch schnell auf der Autobahn und im Überseehafen.“ Für komplexe Einsätze in Betrieben steht nach der Umsetzung für die entscheidenden ersten Maßnahmen mehr Personal zur Verfügung. Außerdem sollen in dem neuen Komplex zwei Rettungswagen und ein Notarzteinsatzfahrzeug stationiert werden. Damit rückt die Stadtverwaltung von früheren Plänen ab, am Dierkower Damm eine neue Feuerwache zu bauen und die Feuerwache III im Seehafen zu modernisieren. In jedem Fall modernisiert werden soll jedoch die Feuerwache I in der Südstadt. „Der Bau aus den 80er Jahren ist heute stellenweise schon museumsreif“, weiß Johann Edelmann. Alle drei künftigen Berufsfeuerwehr-Wachen, also in der Südstadt, in Lütten Klein und in Dierkow/Toitenwinkel, werden in etwa gleich stark sein.

Die Gutachter haben sich auch mit der Personalausstattung befasst. „Freiwillige Feuerwehren in der Stadt müssen gestärkt werden. Aber sie können Berufsfeuerwehrleute nicht dauerhaft ersetzen“, so Senator Dr. Chris Müller. Insgesamt soll das Personal bei der Berufsfeuerwehr sukzessive um bis zu zehn Prozent auf über 330 Personen anwachsen. „Dies ist dem veränderten Personalfaktor geschuldet. Die Funktionsstärke, also die Zahl der sich täglich im Dienst befindlichen Einsatzkräfte, bleibt unverändert. Ein Großteil der Kosten wird dabei durch Leistungen des Amtes für Dritte refinanziert“, unterstreicht Johann Edelmann. „Dennoch wird es auch in Zukunft nicht ohne die Kameraden der fünf Freiwilligen Feuerwehren in Rostock gehen“, ist Johann Edelmann überzeugt. „Nicht nur bei Großschadenslagen und technischen Hilfeleistungen sind wir auf die Hilfe unserer freiwilligen Kameraden angewiesen. Sie alle leisten zudem eine hervorragende Jugendarbeit, auf die wir überall bei den Feuerwehren so dringend angewiesen sind.“ Auch bei der Überarbeitung des Feuerwehrbedarfsplanes waren freiwillige Feuerwehrleute wichtige Gesprächspartner für das Amt und für die Gutachter.

Feuerwehrfahrzeuge aus der DDR-Zeit sucht man in Rostocker Feuerwachen mittlerweile vergebens. „Sukzessive haben wir alte Fahrzeuge durch neue ersetzt und so nahezu unsere gesamte Fahrzeugflotte im vergangenen Jahrzehnt erneuert“, ist Senator Dr. Chris Müller stolz. „Es kommt nun darauf an, diesen Stand durch eine abgestimmte Investitionsplanung zu erhalten.“ Einzig die Zukunft des Feuerlöschbootes ist noch nicht endgültig geklärt. „Es laufen Gespräche mit dem Bund und der Landesregierung, in welchem Umfang Leistungen im Hafen, vor der Küste Warnemündes und auf hoher See benötigt werden bzw. welche Technik dazu bereit stehen muss. Schon heute ist ein Feuerlöschboot ja ein multifunktionales Wasserwerkzeug und für zahleiche, zum Teil sehr unterschiedliche Notlagen ausgerüstet.“

Noch stehen Investitionssummen und Zeitschienen nicht fest. „In den kommenden Wochen werden wir die Analysen und Vorschläge der Gutachter in den Gremien diskutieren, bevor dann im November die Beratungen und Beschlüsse in der Bürgerschaft anstehen“, so Senator Dr. Chris Müller, der die entsprechenden Unterlagen Anfang Oktober für die Gremien und die Öffentlichkeit zur Verfügung stellen will.