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Nutzung von Erdwärme muss angemeldet werden

Pressemitteilung vom 15.05.2003

Erdwärme wird zunehmend eine kostengünstige Alternative zu herkömmlichen Energieträgern. Bei vielen Bauvorhaben erweist sich diese Variante als besonders wirtschaftlich, denn Erdwärme ist grundeigen und gehört damit rechtlich dem jeweiligen Grundstückseigentümer. Da durch Bohrungen das Grundwasser gefährdet werden kann, muss jede geplante Nutzung von Erdwärme bei den Umweltämtern angemeldet werden, teilt das Rostocker Amt für Umweltschutz mit.

Für die Landkreise Bad Doberan, Güstrow und die Hansestadt Rostock kann ein einheitliches Formblatt bei den Umweltämtern abgefordert werden. Grundsätzlich wird den Bauherren empfohlen, ein geologisch ausgerichtetes Ingenieurbüro mit der Planung und Baubetreuung einer Erdwärmeanlage zu beauftragen, da gerade in der Hansestadt Rostock in einigen Stadtteilen komplizierte geologische Verhältnisse anzutreffen sind. Bohrunternehmen, die Bohrungen und Verpressungen anbieten, müssen eine DVGW-Zertifizierung (W 120 ) besitzen. Nutzer von Erdwärmeanlagen, die ihre Anlage bisher noch nicht bei der unteren Wasserbehörde angemeldet haben, sollten dies umgehend nachholen. Das Umweltamt der Hansestadt Rostock als untere Wasserbehörde ist in der Hans-Fallada-Straße 1, unter der Telefonnummer 0381 381-7319 oder unter der eMail Silvia.Klohn@rostock.de zu erreichen. Mitarbeiter des Umweltamtes beantworten Fragen zum Themenkomplex Erdwärme. Weitere Unterstützung gibt auch das Kompetenzzentrum "Oberflächennahe Geothermie" in Rostock bei der H.S.W. GmbH, Gerhart-Hauptmann-Straße 19, 18055 Rostock, Telefon 37015 bzw. HSW.Ingbuero@t-online.de.

Bei der Erdwärmenutzung wird die natürliche Erdreichtemperatur von rund zehn Grad Celsius bis maximal 200 Meter Tiefe mit Wärmepumpen für den Verbraucher nutzbar gemacht bzw. zur direkten Kühlung verwendet. Im Rahmen des Klimaschutzprogramms fördert das Umweltministerium Mecklenburg-Vorpommern Gemeinden, Wohnungsgesellschaften und Vereine mit bis zu 40 Prozent. Kleine und mittlere Unternehmen können beim Wirtschaftsministerium eine Förderung von 25 Prozent beantragen. Bauherren privat genutzter Ein- und Mehrfamilienhäuser werden bei der Nutzung von Erdwärme nicht gesondert gefördert. Ausgewählte Energieversorgungsunternehmen fördern die Wärmepumpentechnologie mit 500 Euro je Anlage.