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OB Arno Pöker: 520 Mio. DM nach Investitionsvorrang umgesetzt

Pressemitteilung vom 16.02.2000

16. Februar 2000

OB Arno Pöker: 520 Mio. DM nach Investitionsvorrang umgesetzt

Wer ein sanierungsbedürftiges Haus oder unbebaute Grundstücke kaufen, pachten oder langfristig mieten möchte, hat nur noch bis zum 31. Dezember 2000 die Möglichkeit, einen Antrag nach dem Investitionsvorrang zu stellen. Wer ein solches, nicht verfügbares Objekt kaufen, modernisieren oder sanieren will, ist im Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt im Haus des Bauwesens am Holbeinplatz in jedem Fall an der richtigen Adresse.

Interessenten können noch bis zum 31. Dezember 2000 einen Antrag stellen und legen ein Konzept für geplante Investitionen und Finanzierungsmöglichkeiten vor. Im Gegenzug fordert das Amt die zu beteiligenden Anmelder im Sinne des Vermögensgesetzes (Alteigentümer), deren Rückgabeansprüche noch ungeklärt sind, auf, eigene Konzepte einschließlich Finanzierungen vorzulegen. Ist ein solches Verfahren eingeleitet, ist nach spätestens drei bis fünf Monaten auch mit einer rechtsgültigen Entscheidung zu rechnen. Für den Investitionsvorrang gelten einmalige und kaum vergleichbare gesetzliche Regelungen. Auch Alteigentümer können nach diesem Gesetz schneller zu ihrem Recht kommen, wenn sie ernsthafte Investitionsabsichten hegen. Erhält ein Investor anstelle des Alteigentümers den Zuschlag für Kauf, Pacht oder langfristige Miete, steht letzterem nach abgeschlossenem Rückgabeverfahren - Nachweis seiner Berechtigung - ein finanzieller Anspruch zu.

In jedem Fall haben Investitionen Vorfahrt. 1050 Anträge sind vom Sachgebiet Investitionsvorrang seit 1992 bearbeitet worden. „Auf diese Weise sind solche Großvorhaben wie Stadteilzentren in Lichtenhagen, Groß Klein oder der Südstadt, dem Doberaner Hof oder dem Hopfenmarkt, erst möglich geworden. Das ehemalige „Haus der Pioniere - Villa Kunterbunt“ erstrahlt nun wieder in seiner traditionellen historischen Weise. Zwei Drittel der Innenstadt und Kröpeliner-Tor-Vorstadt sind mit Hilfe dieses Gesetzes bereits saniert und viele folgen noch, auch bedingt durch einige Vereinfachungen seit 1997 bei den Voraussetzungen zur Durchführung eines Investionsverfahrens. Festgeschrieben und sogar im Grundbuch vermerkt, wurden damit Investitionen in Höhe von rund 520 Millionen DM sowie Schaffung und Sicherung von rund 3980 Arbeitsplätzen“, freut sich Oberbürgermeister Arno Pöker.

Zusicherungen, die nicht nur auf dem Papier stehen, sondern in der Praxis auch überprüft werden, durch ein sogenanntes Feststellungsverfahren. Als Abschluss erhält jeder Investor einen Feststellungsbescheid zur Löschung seiner im Grundbuch festgeschriebenen Rückauflassungsvormerkung. Bei grundlegenden Verstößen können auch Vertragsstrafen erhoben oder Verfahren sogar rückabgewickelt werden.