OB Arno Pöker: Schulsanierung hat Vorrang
Pressemitteilung vom
"Die Sanierung der Schulen hat für uns Vorrang", erklärte Oberbürgermeister Arno Pöker. "Wir werden unsere Anstrengungen bei den Investitionen in die Schulen ab 2003, nachdem die Großprojekte weitgehend finanziert sind, verdoppeln müssen. Ich bin mir bewußt, wie prekär sich die Situation für die Schülerinnen und Schüler sowie für das Lehrpersonal darstellt. In den letzten Jahren hat die Hansestadt Rostock aber bereits ein großes Stück Arbeit geleistet. Es galt nicht nur den Sanierungsbedarf zu berücksichtigen sondern auch der Tatsache Rechnung zu tragen, dass die Schulnetze völlig neu geschaffen werden mussten. Zudem sind wir mit einer gravierenden Änderung der Schülerzahlen konfrontiert. So hatten wir in den Jahren 1985, 1986 und 1987 jeweils Maximalwerte bei den Schulanfängern von bis zu 3.800 Schülern"“
Weiter sagte er: "Bilanzieren wir unser Engagement der letzten Jahre, stelle ich fest, dass es richtig war, einzelne Sanierungsprogramme in den unterschiedlichen Schulgebäuden vorzunehmen. Unabhängig von unserer Prioritätensetzung oder Programmbildungen bleibt das erforderliche Gesamtvolumen gleich. Wir werden noch in den kommenden Jahren hohe Investitionen an den Schulen zu leisten haben".
Als Anlage beigefügt erhalten Sie eine detaillierte Aufstellung des Sanierungsprogramms an Schulgebäuden, die bereits erfolgt sind und die noch ausstehen:
I. Allgemeine Rahmenbedingungen
In der Hansestadt Rostock wurde nach 1989 die Errichtung und die ständige Anpassung des Schulnetzes von Anfang an auf der Basis einer langfristigen Schulentwicklungsplanung vorgenommen.
Ein Hauptproblem bei der Schaffung völlig neuer Schulnetze war die Tatsache, dass dabei generell auf bestehende Schulgebäude zurückgegriffen werden mußte. Diese Schulgebäude waren nach Bauart, nach Größe, nach Raumausstattung und Raumumfang bekanntlich ehemals auf ganz andere Schulformen zugeschnitten.
Darüber hinaus waren und sind die meisten Schulgebäude stark sanierungsbedürftig.
Ein gleichermaßen schwerwiegender Aspekt bei der weiteren Ausgestaltung der Schulnetze sind natürlich auch die gravierenden Veränderungen der Schüleranzahlen. So hatte die Hansestadt Rostock zum jeweiligen Schuljahresbeginn 1985, 1986 und 1987 Maximalwerte an Schulanfängerzahlen von bis zu 3.800 Schülern.
Der abrupte Geburtenrückgang ab 1990 führte dann dazu, dass beginnend ab 1998 nur noch ca. 1.000 Schulanfänger in der Hansestadt Rostock in die Schulen aufgenommen wurden. Erst seit 1998 hat damit also der demographisch bedingte Schülerrückgang eingesetzt. 2001 wird der Schülerrückgang erstmalig alle Klassenstufen der Grundschule erreicht haben. 2007 wird das an den Realschulen und 2010 an den Gymnasien erfolgt sein. Die Beruflichen Schulen werden als letzte Schulart ca. 2013 den vollständigen Schülerrückgang erreicht haben.
Selbstverständlich resultiert daraus das Problem, dass zunächst für einen sehr langen Zeitraum noch wesentlich mehr Unterrichtsraum benötigt wird, als zu einem späteren Zeitpunkt, wenn der Geburtenrückgang tatsächlich alle Jahrgänge der einzelnen Schularten erfaßt hat. Die besondere Schwierigkeit besteht somit darin, Schulgebäude mit bestehenden Bauschäden zunächst zwangsläufig noch viele Jahre zu nutzen, bevor sie dann später nicht mehr benutzt werden.
Mit besonderer Sorgfalt wurde und wird darauf geachtet, dass die kostenintensiven Sanierungsmaßnahmen in der Tat an den Schulgebäuden erfolgen, die zum dauerhaften Bestand gehören sollen.
Die Gesamtheit dieser Zusammenhänge zeigt nachdrücklich auf, wie hoch der Stellenwert einer dauerhaften Fortschreibung der langfristigen Schulentwicklungsplanung angesetzt werden muss.
Die Entwicklung der Anzahl der Schulen und der von ihnen genutzten Schulgebäude in der Hansestadt Rostock gestaltet sich wie folgt: 1997 2000 2010 Anzahl Schulen der Hansestadt Rostock 104 88 61 Anzahl der von diesen Schulen genutzten Schulgebäude 139 127 80
Nach Bauzeiträumen ihrer Entstehung gegliedert setzen sie sich wie folgt zusammen:
· 16 Schulgebäude Altbau
· 94 Schulgebäude Neubau bis 1989
· 17 Schulgebäude Neubau oder Generalsanierung nach 1989
Ein besonderer Schwerpunkt zeichnet sich dabei also bezüglich der Schulgebäude ab, die in der Zeit zwischen 1945 und 1989 errichtet wurden. Dies sind fast ausschließlich Schulgebäude der sogenannten Plattenbauweise.
II. Bereits erreichte Ergebnisse im Rahmen der Sanierung von Schulgebäuden
Der Zeitraum zwischen 1990 und 1993 war in der Hansestadt Rostock bezüglich der Schulgebäudesubstanz insbesondere dadurch gekennzeichnet, dass noch bestehende Schulraumdefizite schwerpunktmäßig in den Ortsteilen Dierkow und Toitenwinkel beseitigt werden mussten.
Bereits zu diesem Zeitpunkt wurde dabei auf später auch anderenorts nachnutzbare Raumzellenschulgebäude zurückgegriffen.
Beginnend mit dem Haushaltsjahr 1994 wurden dann umfangreiche Schulsanierungsmaßnahmen immer stärker Bestandteil der jährlichen Bauinvestitionen am Schulgebäudenetz.
Eine Übersicht zeigt die Entwicklung der Haushaltsansätze für Bau-, Bauunterhaltungs- und Ausstattungsmaßnahmen an Schulgebäuden (Neubau und Sanierungsmaßnahmen)
Haushaltsjahre HH-Ansatz Schülerzahl im lfd. Schuljahr HH-Ansatz je Schüler
- DM - DM -
1994 34.387.100,00 46.734 735,80
1995 45.534.929,00 46.342 982,58
1996 27.445.340,00 45.377 604,83
1997 29.339.654,00 43.358 676,68
1998 34.679.748,00 41.027 845,29
1999 29.222.000,00 38.949 750,26
2000 31.697.700,00 35.374 896,07
Damit wurden in den Jahren 1994 - 2000 in der Summe von Bau-, Ausstattungs- und Bauunterhaltungskosten insgesamt 232.306.471,00 DM in den Schulgebäudebestand investiert.
Das gegenwärtig laufende alternative Schulsanierungsprogramm erhöht diesen Mittelumfang um weitere 28.782.964,00 DM.
Bereits erreichte spezielle Sanierungsergebnisse:
· Schaffung der Grundvoraussetzungen für die Sicherung eines regulären Schulbetriebes insbesondere in den ehemals mit Unterrichtsraum unterversorgten Wohngebieten Dierkow und Toitenwinkel durch Neuerrichtung von 4 Schulgebäuden mit insgesamt 142 Unterrichtsräumen in Dierkow und 4 Schulgebäuden mit insgesamt 113 Unterrichtsräumen in Toitenwinkel
· Neubau der Schule für Körperbehinderte - 24 Mio. DM (2000 fertiggestellt)
· moderne Labore und Kabinette für Berufliche Schulen mit einem bisherigen Gesamtumfang von 23 Mio. DM
· Sanierung bzw. Neubau von 11 Sporthallen und Neuschaffung von 3 komplexen Sport- und Freizeitanlagen mit einem Kostenumfang von mehr als 26,8 Mio. DM
· Ein weiteres Schwerpunktprogramm war in den zurückliegenden Jahren auf die Schaffung moderner Unterrichtsfachkabinette, Labore und Fachräume im Innern der Schulgebäude ausgerichtet. Dadurch wurden seit 1994 bis einschließlich 2000 insgesamt 179 völlig neu geschaffene und komplett neu ausgestattete Fachkabinette an den Schulen in Betrieb gegeben. Darunter:
- 18 Physik-Kabinette
- 8 Biologie-Kabinette
- 20 Chemie-Kabinette
- 53 Computer-Kabinette
- 17 Hauswirtschaftsräume
- 63 Multifunktionale Fachkabinette, Labore bzw. Werkstätten
Die Neuschaffung dieser 179 Kabinette, selbstverständlich mit vorausgehender Generalsanierung der jeweiligen Unterrichtsräume, erforderte verteilt auf die Jahre insgesamt mehr als 32.220.000,00 DM.
Dieses Programm zur Schaffung der erforderlichen Fachkabinette ist die Grundvoraussetzung für einen modernen Unterricht. Deshalb wurden hier die größten Fortschritt bei der inneren Sanierung von Schulgebäuden erreicht und in den zwei Folgejahren noch fortgesetzt.
· Bei allem Verweis auf die noch äußerst umfangreichen Bau- und Ausstattungserfordernisse der Schulen der Hansestadt Rostock muß mit gleichem Nachdruck natürlich auch auf bereits vollständig sanierte Schulgebäude verwiesen werden. Von den gegenwärtig 88 Schulen verfügen nunmehr bereits 9 über vollständig sanierte oder neugeschaffene Schulgebäude.
Dies sind auch bereits mehr als 10 % des gesamten Schulbestandes.
· Beseitigung von Brandlasten an Schulgebäuden bis 2004 (siehe Beschluss der Bürgerschaft zur Brandlastbeseitigung) mit Gesamtkosten von 32.868.660,00 DM
· Neubau der Schule für Kranke - 2,7 Mio. DM (2000 durch bereitgestellte Mittel in Bauvorbereitung)
· Selbstverständlich wurden und werden in den Innenbereichen der Schulen ebenfalls Baumaßnahmen zum Erhalt und zur Verbesserung der Schulgebäudesubstanz realisiert.
Das diese Umfänge dieser Leistungen bislang noch zu gering sind und nur partielle Wirkungen haben ist bekannt. Dennoch wurden u. a. für Maler-, Fußboden-, Glaser-, Sanitär und Elektroarbeiten im Zeitraum 1994 - 2000 auch in dieser Position mehr als 48,03 Mio. DM ausgegeben.
III. Noch ausstehende Sanierungserfordernisse an Schulgebäuden
Grundlage für die baulichen Investitionen der zurückliegenden Haushaltsjahre war der langjährige Schulentwicklungsplan einerseits und die Bauschadens- und Baubedarfsanalyse aller Schulgebäude andererseits.
Der per 2000 bestehende Sanierungsbedarf an den Schulgebäuden der Hansestadt Rostock beläuft sich noch auf 329.416.000,00 DM und beinhaltet bereits nicht mehr die gegenwärtig in Realisierung befindlichen Außensanierungsmaßnahmen für ausgewählte Schulgebäude im Rahmen des laufenden alternativ finanzierten Schulsanierungsprogrammes.
Gleichfalls sind die Baubedürfnisse von Schulgebäuden nicht mehr erfaßt, die in den Jahren 2000 - 2002 gemäß der Schulentwicklungsplanung dem Schulgebäudebestand entnommen werden.
Damit sinkt der noch bestehende Gesamtinvestitionsbedarf per 2000 nochmals um weitere 60.860.000,00 DM auf 268.500.000,00 DM.
Aus der Höhe dieses Sanierungsbedarfes leitet sich zwingend die Notwendigkeit ab, den Prozess der fortschreitenden Verdichtung der Schulnetze parallel zu den auch in den Folgejahren noch sinkenden Schüleranzahlen weiter zu intensivieren.
Bereits die erneute Fortschreibung der langfristigen Schulentwicklungsplanung zum August des Jahres 2001 wird konsequent den Konzentrationsprozess von Schulstandorten fortführen und alle sich bietenden Möglichkeiten zusätzlicher und vorzeitiger Aufgaben von Schulgebäuden zum frühesten Zeitpunkt aufgreifen.
Diese Aussagen verdeutlichen wiederum nachdrücklich, dass eine ständige Präzisierung der Schulentwicklungsplanung zwingend notwendig ist.
Bereits im Vorfeld ist dabei zu erkennen, dass einige, allerdings ohnehin vorgesehene Schulstrukturmaßnahmen noch eher und einige noch zusätzlich erfolgen werden.
Die Differenzierung des per 2000 noch bestehenden Sanierungsbedarfes auf die einzelnen Gebäudebestandteile stellt sich wie folgt dar:
· Außenhaut, bestehend aus:
Dach, Blitzschutz, Drempel, Fassade, Fenster, Baukonstruktion: 131.718.950,00 DM
· Innen, bestehend aus:
Elektro, Sanitär, Heizung: 88.684.000,00 DM
· Außenanlagen
Schulhöfe, Sportflächen: 49.060.000,00 DM
Deutlich wird insbesondere, dass die Außenhautsanierung von Schulgebäuden trotz des gegenwärtig laufenden alternativ finanzierten Schulsanierungsprogrammes auch zukünftig noch den größten Schwerpunkt bildet.
Bei beginnenden Innenraumsanierungen von Schulgebäuden sind natürlich einige Vorleistungen erforderlich.
Sanierungen innerhalb der Schulgebäude ohne vorangegangene Außenhautsanierungen sind im Allgemeinen kein vertretbarer Lösungsweg. Im Einzelfall, z. B. bei jüngeren Schulgebäuden mit noch intakter Außenhaut können Innenraumsanierungen jedoch auch losgelöst von Außenhautsanierungen erfolgen.
Selbstverständlich entsteht an außenhautsanierten Schulgebäuden bei Schülern, Eltern und Lehrern der dringende Wunsch nach anschließender Innensanierung.
Mit deutlichem Nachdruck artikulieren jedoch auch Schüler, Eltern und Lehrer von bislang völlig unsanierten Schulen ihre Forderungen nach Außenhautsanierung und damit Gleichbehandlung zu bereits teilsanierten Schulen.
Die Forderungsdiskussion nach Innenraumsanierung verschiebt sich damit dann also folgerichtig zu noch stärkerer Erwartung nach Beseitigung elementarer Bauwerksschäden an bislang äußerlich noch nicht sanierten Schulgebäuden.
Die Vermeidung von Fehlinvestitionen verlangt die Einhaltung gewisser Gewerkereihenfolgen. So muß die Elektroanlage saniert sein, bevor Malerleistungen erfolgen. Die Heizungsanlage muß saniert werden, bevor die Fußböden erneuert werden. Die Sanitärräume müssen saniert sein, bevor Sanitäranlagen erneuert werden. Die Sanierung der Fußbodenbeläge erzwingt zwangsläufig neues Schulmobiliar (altes Schulgestühl führt kurzfristig zur erneuten Zerstörung der Fußbodenbeläge). Diese und weitere Abhängigkeiten geben einer systematischen Innensanierung dann den Vorrang vor partiellen und kurzlebigen Sanierungsschritten.
Die gegenwärtig jährlich eingestellten Finanzmittel für die bauliche Unterhaltung von Schulgebäuden und schulischen Anlagen bewegen sich in der Größenordnung von jährlich ca. 6,6 Mio. DM. Als Richtwert für einen bereits sanierten Schulgebäudebestand (der in der Hansestadt Rostock zur Zeit erst punktuell besteht) wird etwa die dreifache Größe benötigt.
Eine generelle Entsiegelung von Schulhöfen und eine entsprechende Schulhofumgestaltung wird gleichermaßen einen programmatischen Charakter erhalten müssen.
Schulhöfe, schulische Außenanlagen, Schulsportflächen und Schulsporthallen sind gleichgewichtige Bestandteile der Schulstandorte. Sie haben für die pädagogischen Schulprozesse gleichermaßen wichtige und unverzichtbare Bedeutung.
In ihrer Funktion übernehmen sie die Aufgabe von Fachunterrichtsräumen für bestimmte Lehrinhalte wie z. B. den Sportunterricht.
Auch bei diesen Bestandteilen der Schulstandorte besteht noch ein hoher Sanierungsbedarf. Analysen haben diesbezüglich noch ausstehende Sanierungserfordernisse von 49.060.000,00 DM ergeben.
Bereits vollständig sanierte bzw. neu errichtete schulische Außenanlagen weisen Kosten von ca. 1.000.000,00 DM je Standort aus.
Schulsporthallen sind je Objekt mit Sanierungskosten in Höhe von ca. 1.600.000,00 DM verbunden.
Bei der Sanierung schulischer Außenanlagen wird natürlich auch das Netz der Ver- und Entsorgungsleitungen der Schulstandorte zunächst saniert, bevor die überbaute Gestaltung der schulischen Außenanlagen realisiert wird.
Die noch bestehenden Sanierungserfordernisse an Schulgebäuden in der Folgezeit abzuarbeiten, erfordert also auch zukünftig jährlich massive Sanierungsinvestitionen an Schulgebäuden.
Dabei werden auch Varianten geprüft, die neben der Weiterführung bisheriger Sanierungsschwerpunkte zusätzliche Fortschritte erbringen können.
Dies betrifft insbesondere:
· für Schulgebäude mit relativ jungem Baualter (10 - 15 Jahre) mit günstigen und weitestgehend funktionstüchtigen baulichen Voraussetzungen bezüglich der Gebäudeaußenhaut und noch intakter kostenintensiver Gebäudetechnik (zumindest die E-Technik als Voraussetzung für alle anderen Folgemaßnahmen) eine komplexe malermäßigen Sanierung und sanitärmäßige Modernisierung zu prüfen.
Dabei wäre auch die Inanspruchnahme von Vergabe-ABM als Realisierungsgrundlage prüfbar.
· für Schulgebäude, deren Außenhaut und E-Anlage bereits saniert sind (z. B. Objekte des alternativ finanzierten Schulsanierungsprogrammes) könnten für den Zeitraum 2001 - 2004 ggf. auch unter Inanspruchnahme der Möglichkeiten der Vergabe-ABM weiterführende Innensanierungen geprüft werden.
· Insbesondere für den Zeitraum nach 2004 sollte dann die weiterführende Schulgebäudesanierung der Hansestadt Rostock als „Großprojekt Schulgebäudesanierung“ geprüft werden. Soll im Zeitraum bis 2010 die gesamte Schulbausanierung abgeschlossen werden, bedarf es dann für die Haushaltsjahre 2004 bis 2010 einer jährlichen Schulbauinvestition von ca. 36.000.000,00 DM.
Die kontinuierliche Fortführung der Schulsanierungsprogramme hat für die jeweils sanierten Schulgebäude selbstverständlich auch erheblich kostenreduzierende Aspekte bei der weiteren Bewirtschaftung dieser Gebäude.
Fasst man vergleichsweise die Bewirtschaftungseinsparungen aller gegenwärtig im alternativ finanzierten Schulsanierungsprogramm befindlichen Schulgebäude zusammen, so ergeben sich für diese jährliche Gesamteinsparungen durch reduzierten Energieeinsatz und reduzierte Reparaturkosten in Höhe von insgesamt 892.600,00 DM.