OB Roland Methling: HWBR-Zukunft sichern!
Pressemitteilung vom
"Die Zukunft der Hanseatischen Weiterbildungs- und Beschäftigungsgesellschaft mbH darf nicht leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden. Es geht bei dem Verkauf der Gesellschaft nicht um ein Immobiliengeschäft, sondern um den Erhalt von Arbeitsplätzen sowie von für unsere Stadt wichtigen Aus- und Fortbildungsangeboten", so Oberbürgermeister Roland Methling zur aktuellen Diskussion um die Zukunft der HWBR.
"Ein schneller Verkauf ermöglicht der gemeinnützigen Gesellschaft eine breitere geschäftliche Basis, da die für das bis jetzt noch kommunale Unternehmen geltenden Beschränkungen dann nicht mehr berücksichtigt werden müssen. Angestrebte Synergien zielen darauf ab, das bisherige Kerngeschäft auszubauen und neue Arbeitsfelder zu erschließen. Für das kommende Ausbildungsjahr müssen jetzt schnell die Weichen gestellt werden, damit Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Gesellschaft nicht Schaden erleiden."
Obwohl die Bürgerschaft sich in ihrer Sitzung am 10. Mai 2006 grundsätzlich für den Verkauf der HWBR im Rahmen eines Management-buy-out-Konzepts des jetzigen Geschäftsführers und zweier Partner ausgesprochen hat, sorgt ein kurzfristig eingebrachter und gleichfalls beschlossener Ergänzungsantrag allerdings für erhebliche Irritationen und gefährdet den Verkauf und damit die Zukunft des Unternehmens.
Nach diesem Ergänzungsantrag sollen noch besondere Sicherungsinstrumente bezüglich der Durchsetzung der Zahlung einer so genanten Gebäudeabfindung in den Kaufvertrag aufgenommen werden, um die Stadt auch im Falle einer etwaigen zukünftigen Insolvenz nicht leer ausgehen zu lassen. Eine solche Regelung im Unternehmenskaufvertrag, die die Modalitäten und Durchsetzung der Zahlung einer Gebäudeabfindung bestimmt, ist jedoch entbehrlich, weil dieses schon in einem Erbbaurechtsvertrag aus dem Jahre 1997 zwischen der Stadt und der HWBR geregelt ist.
Dieser damals von der Bürgerschaft beschlossene Erbbaurechtsvertrag hat auch nach dem Verkauf des Unternehmens weiterhin Gültigkeit, weil die HWBR als solche weiter besteht. In diesem notariellen Erbbaurechtsvertrages sind die Modalitäten der Zahlung der Gebäudeabfindung genau geregelt. Es ist darin festgelegt, dass im Falle des zeitweiligen oder dauernden Verlustes der Gemeinnützigkeit des Unternehmens die zuvor bestimmte zinslose Stundung der Zahlung der Gebäudeabfindung wieder auflebt.
Des Weiteren enthält bereits dieser Erbbaurechtsvertrag eine Vollstreckungsunterwerfungserklärung der HWBR gegenüber der Stadt. Auch ist durch diesen bereits bestehenden Vertrag gesichert, dass die Vergabe des Erbbaurechts mit dem Verwaltungs- und Ausbildungsgebäude ausschließlich als Einrichtung zur unmittelbaren gemeinnützigen Aus- und Weiterbildung erfolgt. Sollten die neuen Eigentümer diesen Verwendungszweck ändern wollen, so bedürfen sie hierfür der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Stadt. Diese Zustimmung kann die Stadt von einer Erhöhung des Erbbauzinses und der Bezahlung der bereits genannten Gebäudeabfindung abhängig machen. Es sind also schon sehr viele Sicherungsmechanismen wirksam vertraglich vereinbart. "Daher appelliere ich an die Mitglieder der Bürgerschaft, in den noch laufenden Gesprächen alle Möglichkeiten zu nutzen, die die HWBR für die Zukunft gut aufstellt."
Die HWBR ist auf den Gebieten der Erstausbildung, Berufsfrühorientierung, berufsbegleitender Weiterbildung, Beschäftigung, Jugendarbeit, bei sozialen Projekten in kaufmännischen, gastgewerblichen und sozialen Feldern tätig und beschäftigt derzeit über 60 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Alleinige Gesellschafterin ist die Hansestadt Rostock. Im Rahmen der zweiten Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2002 bis 2005 hatte die Bürgerschaft bereits im Herbst 2003 diskutiert und am 21. Januar 2004 dann beschlossen, die Gesellschafteranteile zu veräußern. Daraufhin wurden mit mehreren Interessenten Verhandlungen geführt.