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OB Roland Methling: Kein Verein darf wegen der vorläufigen Haushaltsführung Insolvenz anmelden müssen

Pressemitteilung vom 29.01.2007

"Kein Rostocker Verein soll und darf wegen der vorläufigen Haushaltsführung Insolvenz anmelden", unterstreicht Rostocks Oberbürgermeister Roland Methling unter Hinweis auf die von der Kommunalaufsicht festgeschriebenen strengen Regularien.

"Die Verfahrensweise nach der bisher praktizierten Zwölftel-Regelung zur Auszahlung städtischer Zuschüsse an freie Träger im Bereich der Kultur, der Jugend- und Sozialarbeit wurde uns ausdrücklich untersagt." Die Stadt darf bis zur Inkraftsetzung des Haushaltes nur Ausgaben leisten, zu denen sie gesetzlich oder vertraglich verpflichtet ist oder die notwendig und unaufschiebbar sind. Vereine und Initiativen sollten daher den Kontakt zu dem für sie zuständigen Fachamt der Stadtverwaltung suchen und dort anhand von Belegen ihre Situation darlegen. "Im Einzelfall sind ausnahmsweise Teilzahlungen möglich, wenn Notwendigkeit und Unaufschiebbarkeit nachgewiesen werden können", so der Oberbürgermeister. "Zuschüsse können aber keinesfalls pauschal, sondern nur auf Nachweis erfolgen."