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OB Roland Methling: Urteil zur Zweitwohnungssteuer schafft weitere Rechtssicherheit

Pressemitteilung vom 17.09.2008

Das heutige Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Zweitwohnungsteuer hat weitere Rechtssicherheit geschaffen, unterstreicht Rostocks Oberbürgermeister Roland Methling. "Ich begrüße es sehr, dass ein so Richtung weisendes Urteil zu einem bundesweit diskutierten Thema aus unserer Hansestadt kommt. Mit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts sind nun klare Festlegungen getroffen. Wir werden das Urteil jetzt detailliert prüfen und dann unsere Satzung auch unter Bezug auf den Hochschulstandort Rostock entsprechend überarbeiten", so der OB.

Die 2001 in der Hansestadt Rostock eingeführte Zweitwohnungssteuer soll verstärkt motivieren, sich in der Hansestadt mit Hauptwohnsitz niederzulassen. "Wer kommunale Infrastruktur nutzt, sollte auch bei den Pro-Kopf-Zuweisungen des Bundeslandes für Rostock berücksichtigt werden. Dies ist nur möglich durch die Hauptwohnsitznahme in unserer Hansestadt", unterstreicht Roland Methling.

Derzeit zahlen in der Hansestadt rund 2.500 Steuerzahler den Obolus. In diesem Jahr sind rund 330.000 Euro Einnahmen aus der Steuer im Haushalt eingeplant. Eine angestrebte Pro-Kopf-Zuweisung läge für die Hansestadt deutlich höher.

"Sobald wir als Kommune wieder mehr finanziellen Handlungsspielraum haben - und dies werden wir mit einem ausgeglichenen Haushalt für 2009 erreichen - prüfen wir mögliche Anreize für Studenten, die ihren Erstwohnsitz in Rostock nehmen", so der OB.