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OB Roland Methling: Wachstum ja, aber nicht einseitig zulasten Rostocks

Pressemitteilung vom 08.12.2016

„Die Stadt-Umland-Beziehungen müssen in unserem Land endlich vernünftig gesetzlich geregelt werden“, fordert Rostocks Oberbürgermeister Roland Methling. „Ansonsten laufen wir Gefahr, die Städte als Entwicklungsmotoren auszubremsen und Dynamik abzuwürgen. Die Regierungsparteien stellen zwar in ihrem Koalitionsvertrag zutreffend fest: `Die Regiopolregion Rostock ist als Wachstumskern von besonderer Bedeutung.´ Alte und neue Landesregierung haben es aber seit Jahren versäumt, für einen fairen Interessenausgleich auf gesetzlicher Basis zu sorgen.“

Die Hansestadt Rostock unterhält eine umfangreiche kommunale Infrastruktur. Das betrifft den Verkehr, Schulen und weitere Bildungsstätten ebenso wie Kultur-, Freizeit- und Sportangebote. Beispielhaft seinen hier nur das Volkstheater Rostock, der Rostocker Zoo, die StadtHalle Rostock und die HanseMesse genannt. All diese Angebote werden natürlich auch von den Einwohnerinnen und Einwohnern der Nachbargemeinden genutzt. „Doch die Vorhaltekosten werden durch Umlagen wie den Schullastenausgleich oder die Gemeindeanteile an Kita-Kosten nicht vollständig kompensiert“, erläutert der Oberbürgermeister.

„Wenn unsere Nachbargemeinden neue Wohn- bzw. Gewerbegebiete ausweisen, hat dies auch direkte Auswirkungen auf Rostock.“ Die Landesverordnung über das Regionale Raumentwicklungsprogramm Mittleres Mecklenburg/Rostock vom 22. August 2011 trägt diesem Umstand Rechnung. Dort heißt es: „In den Gemeinden ohne zentralörtliche Einstufung ist die Neuausweisung von Wohnbauflächen nur im Rahmen des Eigenbedarfs zulässig. Als Eigenbedarf wird eine Flächenentwicklung definiert, die eine Zunahme des Wohnungsbestandes um bis zu 3 % ermöglicht.“

„Unsere Region befindet sich heute in der glücklichen Lage, zu den Wachstumspotenzialen des Landes zu gehören“, so Oberbürgermeister Roland Methling. „Es geht uns daher nicht nur um Rostock. Auch die Nachbargemeinden wollen die über die Drei-Prozent-Marke hinaus gehende Entwicklungs-Dynamik nutzen. Aus Rostocker Sicht befürworten wir dies. Das Wachstum darf aber nicht wie in den neunziger Jahren einseitig zulasten Rostocks erfolgen.“

Um Wachstum über die Drei-Prozent-Marke hinaus zu ermöglichen, schlägt Oberbürgermeister Roland Methling vor, freiwillige bilaterale Vereinbarungen zwischen Rostock und wachstumswilligen Nachbargemeinden zu schließen. „Dabei halten wir es nur für gerecht, die Hansestadt Rostock auch an den durch die künftigen Einwohnerinnen und Einwohner entstehenden Steuereinnahmen und Pro-Kopf-Zuweisungen angemessen zu beteiligen.“ Oberbürgermeister Roland Methling unterstreicht: „Es kann nicht sein, dass die Rostockerinnen und Rostocker allein für die unsere Regiopole ausmachende und auszeichnende Infrastruktur zahlen! Rostock trägt diese Ausgaben seit Jahren weitgehend allein. Nur wegen unserer intensiven Sparbemühungen werden wir jetzt endlich auch mit dem Landkreis finanziell nachziehen können.“ Die derzeit im Raum stehenden finanziellen Forderungen Rostocks liegen deutlich unter den Beträgen der Stadt-Umland-Umlage, die wegen vom Land zu verantwortender Formfehler im Februar 2012 vom Landesverfassungsgericht kassiert wurde.