Oberbürgermeister Arno Pöker besucht Ortsbeiräte
Pressemitteilung vom
27. Juni 2001
Oberbürgermeister Arno Pöker besucht Ortsbeiräte
Oberbürgermeister Arno Pöker wird in den kommenden Monaten alle 19 Ortsbeiräten in der Hansestadt Rostock besuchen. „Auf Rundgängen sollen die Entwicklungen und Probleme in den jeweiligen Ortsteilen erörtert werden. Die Routen werden vorher mit dem jeweiligen Ortsbeirat und dem zuständigen Ortsamt abgestimmt. Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen, an den Diskussionen während der Rundgänge teilzunehmen“, so der Oberbürgermeister. Startschuss für die Tour ist der Besuch beim Ortsbeirat Dierkow (Neu) am 2. Juli. Am 4. Juli wird der OB den Ortsbeirat Reutershagen besuchen, am 5. Juli Brinckmansdorf. Der Besuch beim Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Diedrichshagen ist für den 16. Juli geplant, am 17. Juli folgt Lichtenhagen. Auch im September, Oktober und November sind Termine geplant.
„Die Arbeit der Ortsbeiräte ist für das demokratische Miteinander in unserer Stadt von hohem Wert. Nach zehnjähriger Arbeit der Ortsbeiräte hat sich die Richtigkeit des Beschluss der Bürgerschaft nach der politischen Wende, Ortsbeiräte einzusetzen, bestätigt. Das Wirken der Ortsbeiräte in unserer Stadt sind einmalig in Mecklenburg-Vorpommern. Auf Initiative Rostocks wurde damals ein entsprechender Passus in die Kommunalverfassung des Landes aufgenommen“, unterstreicht Oberbürgermeister Arno Pöker.
Ortsbeiräte sind Ortsteilvertretungen im Sinne der Kommunalverfassung von Mecklenburg-Vorpommern. Sie haben je nach Größe des Ortsbeiratsbereiches zwischen neun und 13 Mitgliedern. Die Mitglieder sind auf der Grundlage der Ergebnisse der Kommunalwahl in den jeweiligen Ortsbeiratsbereichen von der Bürgerschaft gewählt worden. Ortsbeiräte sind über alle für den Ortsteil wichtigen Angelegenheiten zu unterrichten und haben das Recht, in Angelegenheiten des Ortsteils Anträge in der Bürgerschaft zu stellen. Sie beraten die Bürgerschaft und den Oberbürgermeister in allen für ihren Bereich wichtigen Angelegenheiten. Aufgabe der Ortsbeiräte ist es insbesondere, sich mit den Wünschen, Anregungen und Beschwerden der Einwohnerinnen und Einwohner zu befassen und die im Ortsamtsbereich tätigen Institutionen, Vereine, Initiativen, Parteien und sonstige demokratische Vereinigungen im Sinne eines Interessenausgleiches anzuhören.