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Oberbürgermeister Roland Methling will Land an der Flughafengesellschaft beteiligen

Pressemitteilung vom 03.11.2011

In der Diskussion um die finanzielle Absicherung des zivilen Flugbetriebes auf dem Flughafen Rostock-Laage schlägt Rostocks Oberbürgermeister Roland Methling jetzt erneut vor, die Gesellschafteranteile der Betreibergesellschaft neu zu verteilen. „Wir freuen uns, dass die Landesregierung nun endlich den Schwerpunkt auf Rostock-Laage als Landesflughafen legen will. Dabei sind wir uns mit den kommunalen Mitgesellschaftern einig, dem Land jeweils die Hälfte unserer Anteile anzubieten. Damit hätte das Land alle Möglichkeiten in der Hand, die versprochene Privatisierung der Gesellschaft voranzutreiben“, so Oberbürgermeister Roland Methling.

Bereits mehrfach hatte die Landesregierung die Flughafen Rostock-Laage-Güstrow GmbH finanziell unterstützt. Im Koalitionsvertrag ist nun vereinbart, die Flughafenförderung des Landes auf Rostock-Laage zu konzentrieren und privates Engagement auf Gesellschafterseite einzuwerben.

„Trotz eines jährlichen Defizits im Bereich der zivilen Betreibergesellschaft ist Rostock-Laage auf einem guten Weg. Die Passagierzahlen haben sich gut entwickelt. Im Jahr 2010 wurden 219.489 Fluggäste gezählt. Allein im September 2011 waren es 31.467, so viel wie noch nie zuvor. Der Flughafen ist ein Tor für viele Gäste geworden, die Urlaub in Mecklenburg-Vorpommern machen. Wir brauchen diese Angebote auch in Zukunft – und zwar mehr denn je.“

Bereits 1992 wurde der Mitbenutzungsvertrag zwischen militärischer und ziviler Seite abgeschlossen. Als kommunale Gesellschafter stehen der Landkreis Rostock als Rechtsnachfolger des Landkreises Güstrow mit 35,6 %, die Stadt Laage mit 10,3 % und die Hansestadt Rostock über die Rostocker Versorgungs- und Verkehrs-Holding GmbH mit 54,1 % der Gesellschafteranteile in der Verantwortung.

Die zivile Mitnutzung des Fliegerhorstes und die Aufnahme des Flugbetriebes durch die Flughafen Rostock-Laage-Güstrow GmbH begann mit der Eröffnung des ersten Terminals am 4. Oktober 1993. Von der 1.000 Hektar großen Gesamtfläche sind lediglich ca. 60 Hektar für den zivilen Bereich freigegeben. Bis heute ist diese militärisch-zivile Zusammenarbeit im Flugverkehr in Deutschland einmalig.