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Oberbürgermeister Roland Methling bedauert Absagen der Umlandgemeinden zu Mediationstermin

Pressemitteilung vom 14.11.2017

Rostocks Oberbürgermeister Roland Methling bedauert, dass die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der Umlandgemeinden das Angebot eines Mediationsgespräches durch die Industrie- und Handelskammer zu Rostock am 14. November 2017 nicht wahrnehmen werden. „Wir haben unterschiedliche Positionen zur Zulässigkeit von Wohnungsbau im Umfeld Rostocks und zu den sich daraus ergebenden Folgen", unterstreicht der Oberbürgermeister, „aber dennoch sollten wir den Gesprächsfaden nicht abreißen lassen. Wenn wir es ernst meinen mit unserem Engagement für die gemeinsame Regiopolregion, dann sollten wir auch in der Lage sein, unterschiedliche Auffassungen miteinander zu diskutieren und Lösungen außerhalb von Gerichtssälen zu finden!"

Aus Sicht der Hansestadt Rostock befördert überproportionaler Wohnungsbau in den Nachbargemeinden die unerwünschte Zersiedelung und schafft neue Probleme. „Mit ungesteuertem Wachstum versiegeln wir nicht nur ständig neue Flächen und greifen erheblich in Landschaft und Umwelt ein. Der Landkreis sorgt damit auch für zusätzliche Verkehrsbelastungen der Hansestadt Rostock, ohne sich hier nur im Geringsten an der Lösung des Problems zu beteiligen. Was Zersiedelung bedeutet, ist morgens und abends an den Rostocker Stadteinfahrten wie auf der Tessiner Straße, an der Vorpommernbrücke, auf der Hamburger und der Satower Straße zu erleben", so der Oberbürgermeister. „In der Stadt liegt der Flächenverbrauch für vergleichbare Wohnfläche insgesamt nur etwa bei der Hälfte dessen, was auf dem Land an Flächen verbraucht werden würde."

Für die Hansestadt Rostock ist es zudem nicht länger hinnehmbar, dass das Wachstum der Nachbargemeinden Rostocks zu einem beträchtlichen Anteil von den Rostockerinnen und Rostockern finanziert wird. Das betrifft Kinderbetreuungs-, Bildungs-, Kultur- und Sportangebote ebenso wie die Leistungen des Verkehrsverbundes Warnow und zahlreiche weitere so genannte freiwillige Leistungen der Hansestadt Rostock, von denen alle Bewohnerinnen und Bewohner der Region profitieren. Allein für die Betreuung von Kindern aus Umlandgemeinden werden in Rostock etwa 1.000 Plätze vorgehalten. Dafür hat die Hansestadt Rostock Investitionen in Höhe von bis zu 20 Mio. Euro aus ihrem eng bemessenen Investitionsbudget umsetzen müssen.

Die angemessene finanzielle Ausstattung der Oberzentren im Hinblick auf Leistungen, die für Einwohnerinnen und Einwohner von Nachbargemeinden erbracht werden, wurde mit der Novellierung des Finanzausgleichssystems auch von der Landespolitik leider bisher nicht in ausreichendem Maße berücksichtigt. Das Erheben einer Stadt-Umland-Umlage wurde im Jahr 2012 gerichtlich außer Kraft gesetzt, ohne dass durch die Landesregierung bislang für eine entsprechende finanzielle Kompensation gesorgt wurde.

Im Regionalen Raumentwicklungsprogramm ist festgeschrieben, dass Wohnungsneubau in den 17 Nachbargemeinden Rostocks nur bis zu einem Plus von drei Prozent möglich ist. Ein Großteil der Umlandgemeinden hatte bereits bis 2015 ihr von den Planwerken bis 2020 eingeräumtes Entwicklungspotenzial ausgeschöpft. Die Hansestadt Rostock hatte daraufhin den Gemeinden, die Wohnungsneubau über diese Grenze hinaus anstreben, eine Zustimmung für 1.000 zusätzliche Wohneinheiten in Aussicht gestellt, wenn sie sich an daraus real erwachsenden Steuermehreinnahmen für die Vorhaltung der notwendigen gemeinsamen Infrastruktur angemessen beteiligen. Einige Nachbargemeinden haben sich jedoch nun über Einwendungen Rostocks in Bebauungsplanverfahren hinweg gesetzt, so dass der Hansestadt Rostock nur der gerichtliche Klageweg bleibt.