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Oberbürgermeister Roland Methling: Blanko-Scheck für Stadtentsorgung ist keine Lösung

Pressemitteilung vom 12.06.2009

Oberbürgermeister Roland Methling kritisiert die am vergangenen Mittwoch von der Bürgerschaft zur Stadtentsorgung Rostock GmbH gefassten Beschlüsse. "Wenn nicht ausreichend Arbeit vorhanden ist, muss die Geschäftsführung gemeinsam mit den dafür zuständigen Gremien nach Lösungen suchen. Hier ist vor allem der auch durch Mitglieder aus der Bürgerschaft bestimmte Beirat der Stadtentsorgung Rostock GmbH in der Verantwortung, Lösungen zu finden. Ein Blankoscheck aus der Stadtkasse bzw. der Kasse der kommunalen Rostocker Versorgungs- und Verkehrs-Holding GmbH löst das Problem nicht", ist sich der Oberbürgermeister sicher. "Denn die Rechnung bezahlen damit alle Rostockerinnen und Rostocker als Steuerzahler bzw. durch höhere Abfallgebühren!"

Die Mehrheit der Bürgerschaft hatte den Oberbürgermeister in der Sitzung am 10. Juni 2009 aufgefordert, sich für die Verhinderung eines geplanten Stellenabbaus einzusetzen und Kündigungen auszuschließen. Hintergrund sind zum Jahresende 2009 auslaufende Entsorgungsverträge.

Die Hansestadt Rostock hält an der Stadtentsorgung Rostock GmbH über die kommunale RVV 51 Prozent der Gesellschafteranteile. Weitere 49 Prozent gehören der ALBA AG Berlin, die diese bereits im Jahr 1999 nach Ausschreibung erwarb. Die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft umfasst die Verwertung, Beseitigung sowie den Handel, das Makeln und die Vermarktung von Abfällen sowie Sekundärrohstoffen und anderen Produkten. Dies umfasst auch die Rekultivierung und Sanierung von Deponien sowie das Errichten und Betreiben von sonstigen Abfallbehandlungsanlagen. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte tätigen, die die vorstehenden Gegenstände direkt oder indirekt ergänzen, unterstützen und fördern. Dies sind insbesondere Straßen-, Gehweg- und Flächenreinigung, Vorbereitung und Durchführung des Straßenwinterdienstes, Containerdienst, Bewirtschaftung öffentlicher Bedürfnisanstalten, Güterverkehr im Rahmen der bestehenden Genehmigungen sowie Leistungen der Kraftfahrzeugwerkstatt bei der Durchführung von Revisionen, Instandhaltungen und Lackierungen.