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Öffentliche Auftaktveranstaltung zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Hansestadt Rostock

Pressemitteilung vom 10.02.2017

Zur geplanten Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Hansestadt Rostock findet am 2. März 2017 um 19.30 Uhr eine öffentliche Auftaktveranstaltung in der Aula des Innerstädtischen Gymnasiums Rostock, Goetheplatz 5/6, statt. Dies teilt das Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft mit. Oberbürgermeister Roland Methling wird alle interessierten Einwohnerinnen und Einwohner begrüßen. Schwerpunkte der Informationsveranstaltung sind Inhalte und rechtliche Wirkungen des Flächennutzungsplans, die Bevölkerungsentwicklung als wichtige Grundlage des Flächennutzungsplans, der Ablauf des Aufstellungsverfahrens und seine Zeitschiene sowie die Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans. Da die Aula des Innerstädtischen Gymnasiums nur Platz für bis zu 200 Zuhörerinnen und Zuhörer bietet, sollten Interessenten sich anmelden - per E-Mail unter stadtplanung@rostock.de. Sollte das Interesse der Öffentlichkeit die Kapazität der Aula übersteigen, ist eine weitere Informationsveranstaltung geplant. Für die Fachöffentlichkeit wird im April eine gesonderte Informationsveranstaltung durchgeführt.

Hintergrund

Die Hansestadt Rostock ist die Regiopole des Landes Mecklenburg-Vorpommern und größter Wohnungsstandort sowie Wirtschaftsmotor des Landes. Die gegenwärtige positive Entwicklung als zentraler Wirtschafts-, Wissenschafts- und Kulturstandort zeigt sich insbesondere in der Entwicklung der Bevölkerung. Die aktuelle Bevölkerungsprognose der Hansestadt Rostock zeigt, dass die Regiopole eine dynamische Stadt mit steigenden Geburtenzahlen ist. Im Ergebnis der Bevölkerungsprognose ist festzustellen, dass die Bevölkerung bis 2035 auf 230.945 Einwohner wachsen wird. Dieses Wachstum um knapp 25.000 Einwohnerinnen und Einwohner von 2015 bis 2035 zieht weitere Entwicklungen nach sich.

Es werden insbesondere neue Bau- und Freiflächen für unterschiedlichste Bedürfnisse erforderlich, um den Bedarf von zukünftig rund 231.000 Menschen befriedigen zu können und somit die positive Entwicklung der letzten Jahre auch zukünftig fort zu führen.
Ausgehend von der zu erwartenden Bevölkerungszunahme mit ihrer Entwicklungsdynamik in vielen Bereichen zeichnet sich für die Flächennutzungsplanung ab, dass der Umfang des künftigen Änderungsbedarfes die bisherigen teilräumlichen Ausweisungen übersteigt. Der gegenwärtig rechtswirksame Flächennutzungsplan bildet die zukünftig notwendige Entwicklung nur noch unzureichend ab. Das Schrittmaß, mit dem sich Rostock in den nächsten Jahren entwickeln muss, bedarf einer ganzheitlichen und zusammenhängenden Betrachtung. Für die geordnete städtebauliche Entwicklung der Hansestadt Rostock ist daher die Aufstellung eines neuen Flächennutzungsplans als Grundlage für künftige verbindliche Bauleitpläne erforderlich.

Was ist ein Flächennutzungsplan und was kann er leisten?

Nach § 1 des Baugesetzbuches (BauGB) kommt dem Flächennutzungsplan die Aufgabe zu, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde nach Maßgabe des Baugesetzbuchs vorzubereiten und zu leiten. Dabei ist der Flächennutzungsplan der vorbereitende Bauleitplan und der Bebauungsplan der verbindliche Bauleitplan. Die Bauleitpläne sollen eine geordnete städtebauliche Entwicklung und eine dem Wohl der Allge-meinheit entsprechende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten und dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln.

§ 5 BauGB konkretisiert die Aufgaben des Flächennutzungsplans. Es ist für das gesamte Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen.

Der Flächennutzungsplan stellt somit die vorbereitende Stufe der Konfliktminimierung im Bauleitplanverfahren dar und bereitet die Flächennutzung für die nachfolgenden Planungen, vor allem für die verbindliche Bauleitplanung (Bebauungsplan), vor. Damit stellt der Flächennutzungsplan die Bodenordnung und Flächennutzung aus einer generalisierten, gesamtstädtischen und umfassenden integrativen Sicht dar. Der Flächennutzungsplan lässt eine exakte und parzellenscharfe Darstellung nicht zu. Während die Darstellungen des Flächennutzungsplans für die Einwohnerinnen und Einwohner der Hansestadt Rostock in der Regel keine direkte Rechtswirkung entfalten, sind sie als hoheitliche Willenserklärung der Hansestadt Rostock für die Verwaltung bindend.

Zum geplanten Verfahrensablauf

Im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans ist ein umfangreicher Arbeits- und Abstimmungsprozess erforderlich.
Als erster formaler Schritt der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans soll im Frühjahr 2017 der Aufstellungsbeschluss von der Rostocker Bürgerschaft gefasst werden.
In einer ersten Planungsphase wird der Neubauflächenbedarf ermittelt. Dabei wird zwischen Gesamtbedarf, Innenentwicklungspotenzialen und verbleibendem Bedarf differenziert. Das betrifft insbesondere Wohnbau- und Gewerbe-/Industrie- einschließlich Hafen- sowie Grünflächen.
In einer zweiten Phase sollen Szenarien der Stadtentwicklung erarbeitet werden, denen unterschiedliche Qualitäten unter anderem auch in Form von verschiedenen Bebauungsdichten zugrunde gelegt werden sollen.
Dabei sind ausgehend von den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung sowie von den Leitlinien zur Stadtentwicklung unter anderem wohnungspolitische und wirtschaftliche Ziele, der Mobilitätsplan Zukunft (MOPZ), das Umweltqualitätszielkonzept, der Lärmaktionsplan, der Luftreinhalteplan, der Hafenentwicklungsplan und der Landschaftsplan mit seinen untersetzenden Planungen zu berücksichtigen.

Denkbare Szenarien für Wohnbauflächen sind zum Beispiel ein Konzept geringer Dichte mit hohem Ein- und Zweifamilienhausanteil, ein Entwicklungsmodell mit hohem Mehrfamilienhausanteil an Verkehrsknoten und geringer Ein- und Zweifamilienhausentwicklung sowie das urbane Entwicklungsmodell mit sehr hoch verdichtetem Wohnungsbau an Verkehrsknoten ohne Ein- und Zweifamilienhäuser.
Aus diesen Szenarien ist dann das endgültige Zielkonzept zu ermitteln, auf dessen Grundlage die Entwürfe des neu aufzustellenden Flächennutzungsplans erarbeitet werden.

Beteiligungsverfahren im Rahmen des Aufstellungsverfahrens

Die Hansestadt Rostock plant die Durchführung einer medienübergreifenden Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans. Das Verfahren soll den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit eröffnen, an dem Aufstellungsprozess mitzuwirken und Einfluss auf die künftigen Darstellungen des Flächennutzungsplans zu nehmen. Ziel ist es, ein möglichst hohes Maß an Transparenz des gesamten Verfahrens durch den Einsatz verschiedener Beteiligungskanäle zu gewähren.
Gemäß BauGB ist während des Verfahrens der Aufstellung des Flächennutzungsplans ein zweistufiges Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit und der Behörden vorgesehen.
Aufgrund der hohen Anzahl an Betroffenen im gesamten Stadtgebiet soll darüber hinaus während des gesamten Aufstellungsverfahrens eine umfangreiche Information und Beteiligung der Öffentlichkeit - auch internet-basiert - erfolgen.

Im Rahmen zweier öffentlicher Foren zu den Zielen der Flächennutzungsplanung und zu möglichen Szenarien der Flächenentwicklung soll die Öffentlichkeit in die Erarbeitung eines Konzeptes für den Vorentwurf des Flächennutzungsplans eingebunden werden.
Nach Erstellung des Vorentwurfs wird dann der Öffentlichkeit gemäß § 3 BauGB Gelegenheit gegeben, sich über die Ziele und Zwecke des neu aufzustellenden Flächennutzungsplans sowie zu sich wesentlich unterscheidenden Lösungen, die für die Neugestaltung und Entwicklung Rostocks in Betracht kommen, sowie zu den voraussichtlichen Planungsauswirkungen zu informieren und zu äußern.

Parallel sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung aufzufordern.

In der zweiten Stufe wird die Beteiligung der Öffentlichkeit in Form der Auslegung des Entwurfs des Flächennutzungsplans erfolgen. Die Behördenbeteiligung wird parallel erfolgen.
Bei der Aufstellung des Flächennutzungsplans sind die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Die Abwägung über die in diesem Verfahren eingegangenen Stellungnahmen wird möglichst transparent erfolgen.