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Bekanntgabe gemäß § 5 Absatz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

Öffentliche Bekanntmachung vom 22.03.2024

Gemäß § 5 Absatz 2 UVPG gibt das Amt für Umwelt- und Klimaschutz als Untere Wasserbehörde Informationen zur Errichtung und Betrieb eines Schöpfwerkes am Gewässer 2. Ordnung "Hefegraben" bekannt.