Bekanntgabe gemäß § 5 Absatz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
Öffentliche Bekanntmachung vom
Gemäß § 5 Absatz 2 UVPG gibt das Amt für Umwelt- und Klimaschutz als Untere Wasserbehörde Informationen zur Errichtung und Betrieb eines Schöpfwerkes am Gewässer 2. Ordnung "Hefegraben" bekannt.