Beschluss der Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock über die Feststellung des Jahresabschlusses 2023 und die Entlastung gemäß § 60 Abs. 5 Satz 1 und 2 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Öffentliche Bekanntmachung vom