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Beschluss zur 1. Änderung des Zusammenlegungsgebietes im Beschleunigten Zusammenlegungsverfahren "Niex II", Landkreis Rostock

Öffentliche Bekanntmachung vom 27.02.2023

Im Beschleunigten Zusammenlegungsverfahren "Niex II" ergeht der Beschluss zur 1. Änderung des Zusammenlegungsgebietes durch das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg als Flurbereinigungsbehörde.