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Öffentliche Bekanntmachung der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl zur 8. Rostocker Bürgerschaft am 09. Juni 2024

Öffentliche Bekanntmachung vom 07.12.2023

Gemäß des Landes- und Kommunalwahlgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (LKWG M-V), fordert der Gemeindewahlleiter der Hanse- und Universitätsstadt Rostock die nach LKWG M-V vorschlagsberechtigten Parteien, Wählergruppen, Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber zur möglichst frühzeitigen Einreichung der Wahlvorschläge für die am 9. Juni 2024 stattfindende Wahl der Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock auf. 

Der fristgerechte Zugang eines Wahlvorschlages ist gewahrt, wenn er spätestens am 26. März 2024, 16 Uhr, bei der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, Der Gemeindewahlleiter, Herrn Dr. Dirk Zierau, Neuer Markt 1, 18055 Rostock, schriftlich vorliegt.