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Öffentliche Bekanntmachung der Benutzungs- und Entgeltordnung für Veranstaltungsräume des Rathauses der Hanse- und Universitätsstadt Rostock

Öffentliche Bekanntmachung vom 20.12.2023

Die Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung für Veranstaltungsräume des Rathauses der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beinhaltet im Wesentlichen die Anpassung der Mindestmietdauer der Veranstaltungsräume von drei Stunden auf jetzt vier Stunden und die Berücksichtigung der modernen technischen Ausstattung. Weiterhin sind die Entwicklungen der Personal- und Sachkosten seit 2007 angepasst worden.