Home
Navigation

Öffentliche Bekanntmachung der Dritten Stadtverordnung zur Änderung der Stadtverordnung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zum Möwenfütterungsverbot

Öffentliche Bekanntmachung vom 29.07.2024

Aufgrund des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Mecklenburg-Vorpommern verordnet die Oberbürgermeisterin der Hanse- und Universitätsstadt Rostock mit Genehmigung des Ministeriums für Inneres, Bau und Digitalisierung nachfolgende Änderung der Stadtverordnung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zum Möwenfütterungsverbot.