Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für die Haushaltsjahre 2024 und 2025
Öffentliche Bekanntmachung vom
Aufgrund der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock vom 17.01.2024 (2023/BV/4686) und nach Bekanntgabe der rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen nachfolgende Haushaltssatzung erlassen und hiermit öffentlich bekanntgemacht. Gemäß KV M-V i.V.m KV-DVO kann die Haushaltssatzung vom 13.05.2024 bis 29.05.2024 während der Öffnungszeiten im Kämmereiamt in der St.-Georg-Straße 109, Zimmer 320 eingesehen werden. Es wird um vorherige Terminabsprache unter kaemmerei@rostock.de bzw. telefonisch unter 0381 381-2006 gebeten.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die sich aus der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung - KV M-V) vom 13. Juli 2011 (GVOBl. MV S. 777), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juli 2019 (GVOBl. M-V S. 467), ergeben oder die aufgrund dieser erlassen worden sind, gemäß § 5 Abs. 5 Kommunalverfassung M-V nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann. Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Hanse- und Universitätsstadt Rostock geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend von Punkt 2 Satz 1 stets geltend gemacht werden.