Öffentliche Bekanntmachung der Liegeplatz-Nutzungsparameter für die Öffentlichen Häfen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Öffentliche Bekanntmachung vom
Nachfolgend veröffentlicht die Hafenbehörde Rostock die aktuellen Liegeplatz-Nutzungsparameter entsprechend § 4 (5) Hafennutzungsordnung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock.