Öffentliche Bekanntmachung der Neunten Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Öffentliche Bekanntmachung vom
Die Bürgerschaft hat beschlossen, die Hauptsatzung zu ändern. Die Änderungen betreffen Befugnisse innerhalb von Vergabeverfahren. Sie wurden notwendig, um geänderten gesetzlichen Vorgaben aus der Kommunalverfassung Rechnung zu tragen. Künftig ist es den Gemeindevertretungen vorbehalten, über die Einleitung und Ausgestaltung von Vergabeverfahren zu entscheiden oder diese Entscheidungen zu delegieren. Von der Ermächtigung, diese Entscheidungen zu delegieren, hat die Bürgerschaft Gebrauch gemacht.
Die gesetzliche Änderung wurde zudem zum Anlass genommen, die Aufgaben von Ausschüssen neu zu strukturieren.