Öffentliche Bekanntmachung der Richtlinie zum Budget der Ortsbeiräte in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock (HRO)
Öffentliche Bekanntmachung vom
Auf der Grundlage der Kommunalverfassung M-V kann die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock Haushaltsmittel ausweisen, über deren Verwendung für kleinere ortsteilbezogene Maßnahmen die Ortsbeiräte entscheiden. Die Bereitstellung der Ortsbeiratsbudgets ist eine freiwillige Leistung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock im Rahmen eigener Entscheidungsspielräume und soll einen vielfältigen Beitrag zur unmittelbaren Entfaltung innerhalb der Ortsteile und den Interessen der örtlichen Gemeinschaft leisten.