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Öffentliche Bekanntmachung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für noch nicht bestandskräftige Steuerfestsetzungen für die Veranlagungsjahre 2017 bis 2022

Öffentliche Bekanntmachung vom 11.04.2024

Aufgrund gerichtlicher Einschätzungen ist die Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für noch nicht bestandskräftige Steuerfestsetzungen für die Veranlagungsjahre 2017 bis 2022 zu veröffentlichen. Aus Gründen der Rechtssicherheit hat die Bürgerschaft die abermals redaktionell angepasste, aber inhaltlich unveränderte Satzung für diesen Zeitraum am 20.03.2024 beschlossen.