Öffentliche Bekanntmachung der Verordnung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock über die Ausweisung des Denkmalbereiches „Innenstadt“
Öffentliche Bekanntmachung vom
Die folgende Denkmalbereichsverordnung über die Ausweisung des Denkmalbereiches „Innenstadt“ wird neu veröffentlicht, weil es bei der Erstveröffentlichung Rechtsunsicherheiten gab. Der Inhalt und die Grenzen des Denkmalbereiches haben sich nicht verändert.