Home
Navigation

Öffentliche Bekanntmachung: Dritte Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock

Öffentliche Bekanntmachung vom 25.12.2022

Die Rostocker Bürgerschaft hat am 7. Dezember 2022 die Dritte Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beschlossen.

Die Straßenreinigungsgebühren werden von der Hansestadt Rostock für die Inanspruchnahme der öffentlichen Straßenreinigung erhoben, soweit die Reinigungspflicht nicht auf die Grundstückseigentümer bzw. auf die zur Nutzung Berechtigten übertragen worden ist. Die Straßenreinigung umfasst die allgemeine Säuberung der Straßen, sowie die Schneeräum- und Streupflicht. Weitere Informationen sind in der Straßenreinigungssatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock nachzulesen.

Im Jahr 2023 werden die Straßenreinigungsgebühren für die Einwohnerinnen und Einwohner der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, je nach Reinigungsklasse zwischen 5 und 11,4 Prozent steigen.

Die vorgenannten Gebührensteigerungen resultieren im Wesentlichen aus notwendigen Leistungserweiterungen, stark gestiegenen Dieselkraftstoffkosten, sowie tariflichen Steigerungen der Personalkosten.

Dr. Ute Fischer-Gäde
Senatorin Infrastruktur, Umwelt und Bau