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Feststellung des Jahresabschlusses 2020 und Entlastung gemäß § 60 Abs. 5 Satz 1 und 2 der KV M-V

Öffentliche Bekanntmachung vom 09.01.2023

Entsprechend § 60 Abs. 6 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern ist der Beschluss der Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock über die Feststellung des Jahresabschlusses 2020 sowie die Entlastung des Oberbürgermeisters öffentlich bekannt zu machen.