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Öffentliche Bekanntmachung: Nutzungsbedingungen über die Ausübung der Angelfischerei auf den Gewässern, für die die Hanse- und Universitätsstadt Rostock die Fischereirechte besitzt

Öffentliche Bekanntmachung vom 25.12.2022

Für die Unterwarnow bis hin zum Breitling, Moorgraben und Radelsee besitzt die Hanse- und Universitätsstadt Rostock die Fischereirechte. Die Nutzungsbedingungen über die Ausübung der Angelfischerei auf den Gewässern, für die die Hanse- und Universitätsstadt Rostock die Fischereirechte besitzt, wurden überarbeitet und angepasst. Es wurden einzelne Begrifflichkeiten und die Einschränkungen des Fischereiausübungsrechts präzisiert sowie klargestellt. 

Öffentliche Bekanntmachung: Nutzungsbedingungen über die Ausübung der Angelfischerei auf den Gewässern, für die die Hanse- und Universitätsstadt Rostock die Fischereirechte besitzt