Öffentliche Bekanntmachung: Nutzungsbedingungen über die Ausübung der Angelfischerei auf den Gewässern, für die die Hanse- und Universitätsstadt Rostock die Fischereirechte besitzt
Öffentliche Bekanntmachung vom
Für die Unterwarnow bis hin zum Breitling, Moorgraben und Radelsee besitzt die Hanse- und Universitätsstadt Rostock die Fischereirechte. Die Nutzungsbedingungen über die Ausübung der Angelfischerei auf den Gewässern, für die die Hanse- und Universitätsstadt Rostock die Fischereirechte besitzt, wurden überarbeitet und angepasst. Es wurden einzelne Begrifflichkeiten und die Einschränkungen des Fischereiausübungsrechts präzisiert sowie klargestellt.