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Satzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme des Stadtarchivs (Archivgebührensatzung)

Öffentliche Bekanntmachung vom 18.10.2023

Die durch die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock auf ihrer Sitzung am 13. September 2023 beschlossene Gebührensatzung für das Stadtarchiv löst die Entgeltordnung aus dem Jahre 2014 ab. Mit ihr werden Rechtskonformität hergestellt und Gebühren angepasst. Zudem erfolgte wegen gewachsener technischer Möglichkeiten des Stadtarchivs und neuer Bedürfnisse der Archivnutzerinnen und Archivnutzer eine Neudefinition und teilweise auch eine Erweiterung des archivischen Leistungsspektrums.