Satzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock über die Verlängerung der Veränderungssperre zum Bebauungsplangebiet 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 01.WA.183 „Schutz des Wohnens vor Umwandlung in Ferienwohnungen in Warnemünde“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
Öffentliche Bekanntmachung vom
Die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt hat aufgrund § 17 (1) des Baugesetzbuches, in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) geändert worden ist, am 07.11.2024 die Verlängerung der Veränderungssperre zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01.WA.183 "Schutz des Wohnens vor Umwandlung in Ferienwohnungen in Warnemünde" beschlossen.