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Öffentliche Bekanntmachung über den Antrag auf Teileinziehung der öffentlich gewidmeten Verkehrsfläche Leonhardstraße 21a-25, Barnstorfer Weg 1-3 und 45 sowie Am Brink 4 in Rostock

Öffentliche Bekanntmachung vom 22.12.2023

Das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern gibt als Straßenaufsichtsbehörde bekannt, dass die Hanse- und Universitätsstadt Rostock gemäß § 9 Absatz 2 Straßen- und Wegegesetz Mecklenburg-Vorpommern einen Antrag auf Teileinziehung der öffentlich-gewidmeten Verkehrsfläche Leonhardstraße 21a-25, Barnstorfer Weg 1-3 sowie 45 und Am Brink 4 gestellt hat. Einwendungen gegenüber der beantragten Einziehung können schriftlich oder zu Protokoll bis zwei Wochen nach Beendigung der Auslegung erhoben werden.