Öffentliche Bekanntmachung über den Antrag auf Teileinziehung von Teilflächen der öffentlich-gewidmeten Verkehrsflächen Am Yachthafen 6 und 8 in Rostock
Öffentliche Bekanntmachung vom
Das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern gibt als Straßenaufsichtsbehörde bekannt, dass die Hanse- und Universitätsstadt Rostock gemäß Straßen- und Wegegesetz Mecklenburg-Vorpommern einen Antrag auf Teileinziehung von Teilflächen der öffentlich-gewidmeten Verkehrsflächen Am Yachthafen 6 und 8 gestellt hat. Die Teilflächen sollen in der Weise teileingezogen werden, dass die Widmung auf die Nutzung durch den Benutzerkreis der Fußgänger beschränkt wird.