Öffentliche Bekanntmachung über die Ausreichung der Erträge aus dem Stiftungskapital der "Otto-und-Clara-Gütschow-Stiftung" 2024
Öffentliche Bekanntmachung vom
In der Fortsetzung des Stiftungsgedankens hat die Hanse- und Universitätsstadt Rostock den letzten Willen von Otto und Clara Gütschow in der am 06.02.2002 beschlossenen Satzung aufgenommen und die „Otto-und-Clara-Gütschow-Stiftung“ gegründet. Seit 2002 erfolgt die Ausreichung der Erträge aus dem Stiftungskapital. Projektvorschläge und Bewerbungen, mit der Antragsfrist bis zum 31. August 2024, können nur bei ordnungsgemäßen Antragsunterlagen berücksichtigt werden.