Öffentliche Bekanntmachung über die Ausreichung der Erträge aus dem Stiftungskapital der "Otto-und-Clara-Gütschow-Stiftung" 2025
Öffentliche Bekanntmachung vom
In der Fortsetzung des Stiftungsgedankens hat die Hanse- und Universitätsstadt Rostock den letzten Willen von Otto und Clara Gütschow in der am 06.02.2002 beschlossenen Satzung aufgenommen und die „Otto-und-Clara-Gütschow-Stiftung“ gegründet. Seit 2002 erfolgt die Ausreichung der Erträge aus dem Stiftungskapital. Die Erträge können an Körperschaften bzw. Vereinigungen als Förderung nach dem Zuwendungsrecht ausgereicht werden, sofern sie die o. g. mildtätigen Zwecke verfolgen. Projektvorschläge und Bewerbungen, mit der Antragsfrist bis zum 15. August 2025, können nur bei ordnungsgemäßen Antragsunterlagen berücksichtigt werden.