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Öffentliche Bekanntmachung über die Ausreichung der Erträge aus dem Stiftungskapital der "Otto-und-Clara-Gütschow-Stiftung" 2025

Öffentliche Bekanntmachung vom 05.05.2025

In der Fortsetzung des Stiftungsgedankens hat die Hanse- und Universitätsstadt Rostock den letzten Willen von Otto und Clara Gütschow in der am 06.02.2002 beschlossenen Satzung aufgenommen und die „Otto-und-Clara-Gütschow-Stiftung“ gegründet. Seit 2002 erfolgt die Ausreichung der Erträge aus dem Stiftungskapital. Die Erträge können an Körper­schaften bzw. Vereinigungen als Förderung nach dem Zuwen­dungsrecht ausgereicht werden, sofern sie die o. g. mildtätigen Zwecke verfolgen. Projektvorschläge und Bewerbungen, mit der Antragsfrist bis zum 15. August 2025, können nur bei ordnungsgemäßen Antragsunterlagen berücksichtigt werden.