Sitzung des Gemeindewahlausschusses für die Wahl zur 8. Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock am 09. Juni 2024
Öffentliche Bekanntmachung vom
In öffentlicher Sitzung wird gemäß § 20 Absätze 1 bis 3 Landes- und Kommunalwahlgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LKWG M-V) in Verbindung mit § 10 Abs. 3 Satz 1 LKWG M-V so-wie § 11 Abs. 3 Landes- und Kommunalwahlordnung Mecklenburg-Vorpommern (LKWO M-V) über die Zulassung oder Zurückweisung der eingegangenen Wahlvorschläge entschieden.