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Öffentliche Bekanntmachung über die Teileinziehung von Teilflächen der öffentlich-gewidmeten Verkehrsflächen Am Yachthafen 6 und 8

Öffentliche Bekanntmachung vom 06.09.2024

Die in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock gelegenen Teilflächen der öffentlich-gewidmeten Verkehrsfläche Am Yachthafen 6 und 8 wird gemäß Straßen- und Wegegesetz Mecklenburg-Vorpommern entsprechend der im beigefügten Lageplan gekennzeichneten Fläche in der Weise teileingezogen, dass die Widmung auf die Nutzung durch den Benutzerkreis der Fußgänger beschränkt wird.