Öffentliche Bekanntmachung über die Teileinziehung von Teilflächen der öffentlich-gewidmeten Verkehrsflächen Am Yachthafen 6 und 8
Öffentliche Bekanntmachung vom
Die in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock gelegenen Teilflächen der öffentlich-gewidmeten Verkehrsfläche Am Yachthafen 6 und 8 wird gemäß Straßen- und Wegegesetz Mecklenburg-Vorpommern entsprechend der im beigefügten Lageplan gekennzeichneten Fläche in der Weise teileingezogen, dass die Widmung auf die Nutzung durch den Benutzerkreis der Fußgänger beschränkt wird.