Öffentliche Bekanntmachung: Vierte Satzung zur Änderung der Satzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtungen und Anlagen zur Abfallentsorgung
Öffentliche Bekanntmachung vom
Das Gebührenmodell und die Kalkulationsmethodik für die Abfallgebühren wurden aufgrund aktueller Rechtsprechung geändert. Durch die Umstellung von degressiven auf lineare Abfallgebühren steigen insbesondere die Gebühren für die 1.100 l MGB, die Gebühren für kleinere Abfallbehälter sinken hingegen.
In der Abfallgebührensatzung wurden die Gebührensätze in § 6 nach der Gebührenkalkulation für das Jahr 2023 angepasst. Die Abfallgebühren werden im Jahr 2023 um 6,6 % steigen. Die Steigerung ist überwiegend auf Leistungserweiterungen, stark erhöhte Dieselkraftstoffkosten, Investitionen in Technik und tarifliche Anpassungen der Personalkosten, sowie die geplante Neueröffnung des Recyclinghofes in Toitenwinkel zurückzuführen.
Dr. Ute Fischer-Gäde
Senatorin Infrastruktur, Umwelt und Bau