Bekanntmachung über ein Open-House-Verfahren zur Gestattung der Errichtung und des Betriebes von Alarmübertragungsanlagen (AÜA) zur Aufschaltung von Brandmeldeanlagen (BMA) in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock.
Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock plant ab dem 01.01.2024 die Gestattung zur Aufschaltung von Brandmeldeanlagen in Form von Gestattungsverträgen in einem Open-House-Verfahren durchzuführen.
Qualifizierte Interessenten reichen ihre Unterlagen unter Beachtung der Fristen beim Amt für Brandschutz/Rettungsdienst und Katastrophenschutz (Feuerwehr@rostock.de) ein.
Ansprechpartner: Herr Michael Runge (Michael.Runge@rostock.de).
Downloads
- Interessentenbekundungsvordruck für AÜA-Gestattungsvertrag1.2 MB
- Anlage 1 Beschreibung BMA-Gestattungsverträge Hanse- und Universitätsstadt Rostock269.8 KB
- Anlage 2 Kriterienkatalog Hanse- und Univeritätsstadt Rostock74.9 KB
- Anlage 3 Gestattungsvertrag über die Errichtung und den Betrieb einer AÜA für BMA95.3 KB
- Bieterinformationen Nr. 1 und Nr. 2401.0 KB