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Bekanntmachung über ein Open-House-Verfahren zur Gestattung der Errichtung und des Betriebes von Alarmübertragungsanlagen (AÜA) zur Aufschaltung von Brandmeldeanlagen (BMA) in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock.

 

Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock plant ab dem 01.01.2024 die Gestattung zur Aufschaltung von Brandmeldeanlagen in Form von Gestattungsverträgen in einem Open-House-Verfahren durchzuführen.

Qualifizierte Interessenten reichen ihre Unterlagen unter Beachtung der Fristen beim Amt für Brandschutz/Rettungsdienst und Katastrophenschutz (Feuerwehr@rostock.de) ein.

Ansprechpartner: Herr Michael Runge (Michael.Runge@rostock.de).