Parkraummanagement in der Hansestadt Rostock
Pressemitteilung vom
Mit dem durch die Bürgerschaft 1998 beschlossenen Integrierten Gesamtverkehrskonzept für die Hansestadt Rostock wurden auch die Planungsgrundlagen und Handlungsstrategien zum ruhenden Verkehr festgelegt. Unter den folgenden Prämissen wurde die heute bestehende Parkraumkonzeption aufgestellt und umgesetzt.
Im Stadtzentrum, in den Altstadt-Wohngebieten sowie in Warnemünde wurde angestrebt, die Parkplatzkapazität vorrangig durch private Parkierungsanlagen verkehrssystem- und stadtverträglich auszubauen. In den an das Stadtzentrum angrenzenden Wohngebieten wurden Stellplätze im öffentlichen Straßenraum unter Berücksichtigung der gesetzlichen Regelungen vorrangig den Anwohnern zur Verfügung gestellt. Um einen möglichst hohen Anteil der Berufspendler auf den ÖPNV zu verlagern und die Erreichbarkeit für Kunden zu verbessern, wurde eine flächendeckende Bewirtschaftung der öffentlichen Stellplätze im Stadtzentrum und in Warnemünde umgesetzt.
Im Stadtzentrum und in den angrenzenden Gebieten entstanden über 3.500 Stellplätze in Parkhäusern und Tiefgaragen. In Verbindung mit der flächendeckenden gebührenpflichtigen Bewirtschaftung und dem Bewohnerparken konnten der Parkdruck und damit auch der Parksuchverkehr in den Wohnquartieren der Innenstadt deutlich reduziert werden.
In Warnemünde wurde das Angebot an Parkplätzen um ca. 1.400 in Parkhäusern, Tiefgaragen und sonstigen Flächen erhöht. Auch hier stehen zeitweise ca. 50 Prozent der Parkmöglichkeiten im öffentlichen Straßenraum ausschließlich den Anwohnerinnen und Anwohnern zur Verfügung.
Für die gebührenpflichtige Bewirtschaftung der öffentlichen Parkplätze werden ca. 100 Parkscheinautomaten eingesetzt. Die Einnahmen aus den Parkgebühren betragen ca. zwei Mio. Euro im Jahr. Dem gegenüber stehen Kosten für Überwachung, Einrichtung, Wartung, Instandhaltung, Abrechnung, Markierung und Beschilderung. Die Bewirtschaftung erfolgt immer im Zusammenhang mit dem Bewohnerparken. In den neun Bewohnerparkgebieten gibt es jeweils drei Formen der Bewirtschaftung: Parken nur mit Parkschein zum Beispiel in der Zeit von 8 bis 18 Uhr, Parken nur für Bewohnerinnen und Bewohner mit Parkausweis zum Beispiel von 8 bis 18 Uhr oder von 7 bis 9 und 15 bis 19 Uhr sowie Parken mit Parkschein und Bewohnerinnen und Bewohner mit Parkausweis auf diesen Stellplätzen frei.
Die Höhe der Parkgebühren ist durch die Stadtverordnung zur Erhebung von Parkgebühren festgelegt. In drei Bereichen ist die maximale Gebührenhöhe mit zwei Euro pro Stunde, ein Euro pro Stunde und 50 Cent pro Stunde gestaffelt festgesetzt. Die zulässige Parkdauer wird auf den meisten Stellplätzen auf 30 Minuten sowie ein, zwei, drei oder vier Stunden begrenzt, um für möglichst viele das Parken zu gewährleisten. An ausgewählten Standorten ist die Entrichtung einer Tagesparkgebühr oder sogar das Parken bis zu fünf Tagen (Hauptbahnhof Süd) möglich.
Strukturelle Veränderungen, die Errichtung von neuen Wohngebieten und andere Entwicklungen erfordern in regelmäßigen Abständen die Überprüfung der vorhandenen Regelungen und Anpassung an die aktuellen Erfordernisse. Dazu arbeiten verschiedene Ämter, Behörden und die Ortsbeiräte eng zusammen und diskutieren neue Ergebnisse und geplante Veränderungen mit der Öffentlichkeit im Rahmen der Ortsbeiratssitzungen.