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Prof. Ralf Friedrich: Demokratie gestalten - Wählen gehen!

Pressemitteilung vom 06.03.2002



Zum ersten Mal können die Bürgerinnen und Bürger in der bald achthundertjährigen Geschichte der Stadt am 14. April 2002 die Oberbürgermeisterin bzw. den Oberbürgermeister direkt wählen. Im Mittelalter bestimmten die drei Bürgermeister aus ihrer Mitte den “wortführenden Bürgermeister", der wie auch die Ratsherren aus einem der “ratsfähigen Geschlechter" stammen musste. Am 29. Dezember 1918 fanden erstmals freie, gleiche und geheime Wahlen zu einer Rostocker Bürgervertretung statt. Von 1919 bis 1933 wählte die jeweilige Stadtvertretung den Rat bzw. die Person an der Verwaltungsspitze. Das Recht auf allgemeine, gleiche, freie und geheime Wahlen kann mit Herstellung der demokratischen Grundordnung im Osten Deutschlands seit 1990 wieder wahrgenommen werden. Seit 1999 können in Mecklenburg-Vorpommern die Bürgermeister und Landräte direkt gewählt werden. “Die wichtigste Personalentscheidung für unsere Stadt liegt nun in den Händen der Rostockerinnen und Rostocker. Bitte machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch. Nutzen Sie die Chance, direkt und unmittelbar an der Kommunalpolitik in unserer Hansestadt teilzuhaben", richtet Bürgerschaftspräsident Prof. Dr. Ralf Friedrich seinen Appell an alle Rostockerinnen und Rostocker. “Die Direktwahl ist ein Beitrag für mehr Demokratie. Sie entscheiden, welche Oberbürgermeisterin bzw. welcher Oberbürgermeister an der Spitze der Verwaltung steht und die Stadt in allen wichtigen Angelegenheiten nach außen vertritt.”

Seit 1999 erlaubt das Kommunalwahlgesetz Mecklenburg-Vorpommerns, dass auch Jugendliche ab dem vollendeten 16. Lebensjahr an den Kommunalwahlen teilnehmen können. Diejenigen, die am Wahltag nicht die Möglichkeit haben, ihre Stimme im Wahllokal abzugeben, sollten von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch machen. “Die erste Direktwahl einer Oberbürgermeisterin bzw. eines Oberbürgermeisters in Rostock ist auch eine wesentliche Erweiterung der Bürgerbeteiligung auf kommunaler Ebene. Es wäre ein großer Beweis der Stärke für unsere Demokratie, wenn wir eine hohe Wahlbeteiligung erreichen könnten. So betrug unmittelbar nach der Wende im Wahljahr 1990 bei den ersten freien und geheimen Wahlen zur Volkskammer im März 1990 - die Wahlbeteiligung über 93 % und dann bei den folgenden Kommunalwahlen im Mai 1990 immerhin noch über 72 %. Daran zu erinnern, ist mir wichtig”.

“Wir wählen Rostock" ist auch der Slogan einer Plakatkampagne, die seit gestern auf etwa 150 Werbeflächen in der Stadt zu sehen ist. Die Aktion wurde von engagierten Rostocker Unternehmen initiiert und finanziert.

[Mehr Informationen rund um die OB-Wahl 2002] x

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